Mülheim. Ein Gesetz von 1992 regelt die privatwirtschaftliche Entsorgung von Verpackungsmüll. Es gibt nur beschränkte Kontrollen des Umweltministeriums.

Die Stadt hat keine Kontrolle darüber, was mit den in der Gelben Tonne gesammelten Wertstoffen passiert. Das Duale System Deutschland (DSD) ist privatwirtschaftlich organisiert. Daher haben Kommunen keinen Einfluss darauf, was mit den wiederverwertbaren Stoffen passiert. Das geht aus einer Antwort des Umweltamtes an die Grünen hervor. Die wollten wissen, ob die Stadt sicherstellen kann, dass „dieser Müll nicht in andere Länder exportiert wird“.

Die Mülheimer Entsorgungsbetriebe (MEG) übernehmen zwar die Leerung der Gelben Tonnen. Anschließend werden die Abfälle aber an das DSD übergeben. „Davon gibt es Deutschland acht Betriebe in Deutschland“, erklärte Umweltamtsleiter Jürgen Zentgraf im Umweltausschuss.

Kunststoffe werden vorsortiert

Die acht Dualen Systeme „haben sicherzustellen, dass die vor Ort in der Gelben Tonne erfassten Kunststoffmaterialien zu 100 Prozent in den jeweilig angeschlossenen Sortieranlagen ankommen“, führte der Leiter des Umweltamtes weiter aus. „Die Kunststoffe werden dort vorsortiert, um sie für den weiteren Wirtschaftskreislauf aufzuarbeiten. Ziel ist es, daraus einen möglichst hohen Anteil verwertbarer Kunststoffe zu gewinnen.“

In Deutschland existieren etwa 60 auf diese Wertstoffe spezialisierte Aufbereitungsanlagen. „Die in Mülheim gesammelten Wertstoffe werden über den aktuellen Systembetreiber Interseroh der Aufbereitungsanlage für Wertstoffe der Firma Lobbe in Iserlohn zugeführt“, beschrieb Zentgraf.

Mengennachweise und Recyclingquoten

Die Kontrolle erfolge nach der alten Verpackungsverordnung und dem aktuell geltenden Verpackungsgesetz. Das NRW-Umweltministerium erhalte den jährlichen Mengenstromnachweis. Dabei würden auch die erreichten Recyclingquoten ermittelt. „Die Kommunen als öffentliche Entsorgungsträger haben im Dualen System hingegen keine Kontrollfunktionen über das Recycling und über die weiteren, privatwirtschaftlich organisierten Entsorgungswege“, sagt Jürgen Zentgraf.

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Nachdem China vor zwei Jahren einen Importstopp auf 24 verschiedene Recyclingmaterialien verhängt hat, steige der Druck für die Recyclingindustrie in Deutschland. Die angestrebten Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes von derzeit 36 Prozent sollen auf 58,5 Prozent in diesem Jahr und danach auf 63 Prozent im Jahr 2022 gesteigert werden.

Kunststoffverpackungen gehören in die Gelbe Tonne. Metallreste oder Gartenschläuche allerdings nicht.
Kunststoffverpackungen gehören in die Gelbe Tonne. Metallreste oder Gartenschläuche allerdings nicht. © Ole Heyer

Plastikmöbel gehören nicht hinein

Die Stadt könne auf die Art der Verwertung jedoch nicht einwirken. „Der Gesetzgeber hat 1992 entschieden, die Entsorgung von Verpackungen außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung abzuwickeln“, erläuterte der Leiter des Umweltamtes.

Öfter werden die Gelben Tonnen auch falsch befüllt. Beispielsweise gehören Kinderspielzeug, Plastikmöbel, Gießkannen, Blumenkästen, Plastikrollläden, Spraydosen mit Restinhalt, Abfälle aus der Landwirtschaft, wie Stricke, Schnüre nicht in die Gelbe Tonne.

Speiseverpackungen besser ausspülen

Gartenschläuche, Schläuche von Reifen, PVC, PU-Schäume, Kunststoffbodenbeläge, Teich- und Abdeckfolien gehören in den Haushaltsmüll oder zum MEG-Hof. Schaumstoffteile, Styrodur, Styrofoamplatten, grüne Isolierplatten, Styroporplatten aus dem Baubereich gehören in die dafür vorgeschriebenen Container.

Diese Dinge gehören in die Gelbe Tonne

In die Gelbe Tonnen gehören gebrauchte Verpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundstoff und Naturmaterialien. Die Verpackungen sollen von Resten geleert, müssen aber nicht gespült sein. Zur Sammlung gehören: Plastikbecher für z.B. Joghurt, Margarine oder Quark, Milch- und Getränketüten (Tetra Packs) oder Joghurt- und Sahnebecher aus beschichtetem Papier.

Flaschen aus Kunststoff (Spül-, Körperpflege-, Waschmittel), kleine Nudeltüten oder Beutel von Trockenobst passen ebenfalls in die Gelbe Tonne. Tiefkühlverpackungen (Pappe und Kunststoff), Bonbon- und Schokoladenpapiere, Netze von Zitrusfrüchten, Kartoffeln, Zwiebeln, Folien von Toilettenpapier, Tempos, Windeln, Kunststoffsäcke für Gartenerde, Dünger oder Torf sind auch erlaubt.

Hinzu kommen: Verpackungen von Büchern oder Kleingeräten. Styroporverpackungen von Elektrogeräten, Getränke- und Konservendosen, leere Farb- und Spraydosen, Kronkorken, Aluminiumfolie, Dosen und andere Behälter aus Aluminium, Menübehälter, Papier mit Aluminium, Tablettenverpackungen aus Kunststoff mit Aluminium, Kaffeetüten und Pflanztöpfe.

Obwohl das nicht vorgeschrieben ist: Alle Speiseverpackungen sollten ausgespült werden. Denn bei zweiwöchiger Leerung der Gelben Tonnen kann es sonst darin gären und müffeln, heißt es bei den Entsorgungsbetrieben. Für Müllwerker und die Sortierer am Band ist das kein angenehmes Arbeiten – vor allem nicht im Sommer.