Mülheim. Für den Insektenschutz will Mülheim grelle Beleuchtung vermeiden. Schrille Werbung ist verboten. Mehr LED-Lampen sollen eingesetzt werden.

„Im Dunkeln ist gut munkeln“, lautet ein vielsagendes Sprichwort. Andererseits haben Menschen im Dunkeln Angst, wenn Straßen oder Durchgänge zu spärlich ausgefunzelt sind. Zu grelle Beleuchtungen schädigen dagegen Insekten, bringen das Leben von Vögeln durcheinander. Die Grünen fragten daher im Umweltausschuss, was die Stadt tut, um Lichtverschmutzung zu vermeiden. Orientierungshilfe böte die Stadt Fulda.

Die hessische Gemeinde hatte für ihre Richtlinie „zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht im Außenbereich“ sowie gedimmten Werbetafeln einen Umweltpreis gewonnen. Gut eingesetztes Licht lasse auch wieder einen besseren Blick auf den Sternenhimmel und erleichtere die Orientierung zahlreicher Tiere bei Nachtflügen, argumentieren die Grünen. Mülheim könne in Fulda viel lernen.

Auf dem RS 1 Beleuchtung nur im Handlauf

Besonders beim Insektenschutz sei es wichtig, „unnötige Lichtausstrahlung bei Wahrung der Verkehrssicherheit“ anzustreben, antwortete Jürgen Zentgraf. „Die Vermeidung einer übermäßigen Beleuchtung praktiziert die Verwaltung bereits projektbezogen“, erklärte der Leiter des Umweltamtes.

So habe die Stadt – gerade aus Gründen des Artenschutzes – auf dem Viadukt Bahnstraße des Radschnellwegs RS 1 auf eine Beleuchtung mit Mastleuchten verzichtet. Stattdessen wurde eine auf die zu beleuchtenden Bereiche (Fahr- und Gehflächen) ausgerichtete Beleuchtung im Handlauf des Geländers installiert.

Satzung mit weiteren Anwendungskriterien ergänzen

Im Bereich der Innenstadt gilt, laut Zentgraf zudem „eine Gestaltungssatzung, die die Verwendung von Licht für Werbezwecke einschränkt“. So dürfen beispielsweise Schaufenster und Werbeanlagen das „Straßenbild oder den öffentlichen Verkehrsraum nicht durch grelles, farbiges, bewegtes oder wechselndes Licht beeinträchtigen“.

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Eine Ergänzung der Regelungen mit Anwendungsrichtlinien aus Fulda sei „grundsätzlich denkbar, sollte aber nicht isoliert, sondern im Rahmen der nächsten grundsätzlichen Aktualisierung der Satzung erfolgen“, riet Zentgraf den Ratsmitgliedern. Darüber hinaus würde beim notwendigen Austausch defekter Lampen im Zuständigkeitsbereich der Stadt die Vermeidung von Lichtverschmutzung berücksichtigt. Ferner trage die neue LED-Technik dazu bei, das Licht genauer einsetzen zu können und Energie zu sparen.