Mülheim. Die Stadt Mülheim verweist darauf, dass das hälftige Kindergeld auf den Mindestunterhalt anzurechnen ist. Auskunft gibt die Düsseldorfer Tabelle.

Die Stadt Mülheim verweist auf Änderungen beim Kindesunterhalt („Düsseldorfer Tabelle“) zum 1. Januar 2020: Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erhöht sich ab diesem Termin. Für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs gelten ab Januar 369 Euro. Für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs gelten 424 Euro, und für die Zeit vom 13. Lebensjahr an 497 Euro.

Sozialamt informiert bei Kindern mit einer Beistandschaft

Darauf ist noch das hälftige Kindergeld anzurechnen, da es in dieser Höhe den Bargeldbedarf des Kindes mindert, so die Stadt Mülheim. Aktuell beträgt das Kindergeld für das erste und das zweite Kind 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro.

Eltern, deren Kinder durch das Sozialamt im Rahmen einer Beistandschaft vertreten werden, erhalten automatisch ein Infoschreiben mit den neuen, zu zahlenden Unterhaltsbeträgen, so die Stadt. Beim Unterhaltsvorschuss ist davon auszugehen, dass die Beträge entsprechend angepasst werden. Hier sei aber immer zu beachten, dass das volle Kindergeld vom Mindestunterhalt abgezogen wird. Zu Änderungen der „Düsseldorfer Tabelle“ gibt es mehr Infos auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf, so die Stadtverwaltung.