Mülheim. In anderen Städten des Ruhrgebiets haben Verleihfirmen für E-Scooter bereits Fuß gefasst, in Mülheim nicht. Die Stadt gibt sich aber vorbereitet.
Andernorts in der Nachbarschaft flitzen E-Scooter schon durch die Stadt und machen hier und da Probleme. In Mülheim ist das neue Mobilitätsangebot von Verleihfirmen noch nicht angekommen. Ordnungsamtsleiter Bernd Otto macht aber schon deutlich, dass er keine anarchischen Zustände in der Stadt tolerieren will.
Zahl der E-Roller in Mülheim ist unbekannt
Die CDU hatte auch gefragt, ob es im Stadtgebiet bereits zu Unfällen mit Beteiligung von E-Scootern gekommen sei. Bislang nicht, referierte Ordnungsamtschef Otto eine Auskunft der Polizei.
Otto konnte darüber hinaus nicht sagen, wie viele E-Roller in Mülheim aktuell schon unterwegs sind. Elektrokleinstfahrzeuge seien nicht zulassungspflichtig, sie müssten lediglich über eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes verfügen und haftpflichtversichert sein (kleines Versicherungskennzeichen am Schutzblech).
Auf Anfrage der CDU gab Otto jetzt einen Sachstandsbericht zu den Elektro-Rollern ab. Es seien zwar schon mal Verleihfirmen an die Stadt herangetreten und hätten ihr Interesse bekundet, auf dem Mülheimer Markt aktiv zu werden, so der Chef des Ordnungsamtes. Es lägen derzeit aber keine konkreten Anfragen oder Anträge für das Aufstellen von Leih-Rollern im öffentlichen Raum vor.
Ordnungsamtschef will Chaos mit wild abgestellten E-Rollern vermeiden
Wenn sie eintrudeln sollten, stellt Otto klar, werde die Stadt alles daransetzen, ein Chaos mit wild abgestellten Zweirädern zu verhindern. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den Ärger, den es Anfang 2018 in der Stadt gegeben hatte, als die Berliner Firma Byke in der Stadt 150 Mieträder abgestellt hatte. Die Räder blockierten hier den Radweg oder eine ÖPNV-Haltestelle, dort lagen sie einfach irgendwo herum. . .
Auch interessant
Otto machte im Ratsausschuss, der auch für die öffentliche Ordnung zuständig ist, klar, dass er ein E-Roller-Verleihsystem zur „Sondernutzung“ erklären wolle. So habe die Stadt „weitreichenden Zugriff“ auf die Verleihfirmen und könne vorschreiben, wie und wo Roller in der Stadt platziert werden können – auch darauf, wie eine Verleihfirma ausgeliehene und irgendwo in der Stadt wieder abgestellte Roller einzusammeln hat. Entsprechend war die Stadt beim Mietrad-Verleiher Byke vorgegangen.
„Unsere gesamte Infrastruktur muss kritisch beobachtet werden“
Es herrscht noch große Unsicherheit, welche Auswirkungen eine E-Roller-Schwämme auf die Stadt haben würde. „Unsere gesamte Infrastruktur muss dann sicher kritisch beobachtet werden. Sie ist sicher nicht darauf ausgelegt“, sagt Otto. Baulich werde man nicht von heute auf morgen reagieren können.
In anderen Städten, wo Verleihfirmen schon präsent sind, häufen sich Beschwerden über wild geparkte Scooter und Unfälle. Auch fühlen sich Fußgänger verunsichert, insbesondere ältere, wenn urplötzlich ein E-Scooter an ihnen vorbeirauscht. Viele Nutzer wissen auch nicht, was ihnen die Straßenverkehrsordnung vorschreibt.
Auf Gehwegen dürfen E-Roller nicht fahren
Zur Rechtslage sagte Otto, dass E-Roller als Kraftfahrzeuge gelten. Sie müssten Radwege, gemeinsame oder getrennte Rad- und Gehwege oder Radfahrstreifen benutzen. Wenn keine Radwege vorhanden seien, müssten E-Roller die Straße benutzen. Heißt: Gehwege sind tabu.
Straßen oder Plätze, die für Radfahrer durch ein Zusatzzeichen freigegeben seien, seien nicht automatisch auch für E-Roller nutzbar – sondern erst dann, wenn ein Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angebracht sei. Dies gelte etwa für die Fußgängerzone oder für das entgegengesetzte Befahren einer Einbahnstraße.