Duisburg/Mülheim. Ein Mülheimer (32) ist vom Landgericht Duisburg wegen Drogenhandels zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Kreis der Abnehmer war groß.

Wegen Drogenhandels in 15 Fällen muss ein 32-jähriger Mülheimer drei Jahre hinter Gitter. Zwischen März 2018 und März 2019 hatte er von seiner Wohnung in der Innenstadt aus schwunghaften Handel mit Marihuana getrieben.

Vor dem Landgericht Duisburg gestand der 32-Jährige, im Tatzeitraum in 15 Fällen jeweils ein Kilo Drogen bezogen zu haben. Ausdrücklich bestellt habe er aber nie etwas. „Die Lieferanten haben mich immer vorher angerufen, ob ich da sei. Dann haben sie mir die nächste Lieferung gebracht.“ Das geschah in etwa alle zwei bis drei Wochen.

Fast 100.000 Euro Einnahmen durch Rauschgiftverkauf

Absprachegemäß verwendete der Angeklagte einen kleinen Teil des gelieferten Rauschgifts für eigene Zwecke. Pro Tag seien das so etwa vier Gramm gewesen, gab er der Strafkammer an. Den Rest hatte er, meist in kleinen Mengen, an einen großen Kreis von Abnehmern verkauft, die zumeist Stammkunden waren.

hier gibt es mehr artikel, bilder und videos aus mülheimJemand bei der Staatsanwaltschaft hatte den Dreisatz beherrscht, und errechnet, dass der Angeklagte bei einem Verkaufspreis von acht Euro pro Gramm, abzüglich der Menge für den Eigenverbrauch, ungefähr 97.000 Euro eingenommen haben müsse. Allerdings hatte er für das gelieferte Marihuana auch insgesamt 90.000 Euro bezahlt.

Rückhaltloses Geständnis kam dem 32-Jährigen zu Gute

Im Urteil hielt das Gericht dem 32-Jährigen insbesondere dessen rückhaltloses Geständnis zu Gute. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte er nicht nur seinen eigenen Tatbeitrag gestanden, sondern auch in Bezug auf andere Beteiligte Aufklärungshilfe geleistet.

Von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sahen die Richter ab. Der Angeklagte hatte nach den Ausführungen eines Sachverständigen zwar einen schädlichen Gebrauch von Marihuana betrieben, von einer ausgeprägten Sucht könne aber keine Rede sein.