Mülheim. Spätnachts steht ein Pferd unter einer Autobahnbrücke. Es ist von der Weide abgehauen. Weil jemand das Tor geöffnet hat – vermutet sein Besitzer.
Es ist 1 Uhr, mitten in der Nacht zum Montag (1. Juli), als Landwirt Karl-Heinz Apeltrath plötzlich aus dem Schlaf geweckt wird. Auf seinem Hof an der Schaumbeckstraße steht eine Polizistin – mit seiner 18-jährigen Stute an der Hand.
Rund eine Stunde zuvor war das Tier von der Weide ausgebüxt. Über die benachbarte Mindenerstraße lief es bis unter die Autobahnbrücke der A 52. Dank einer pferdeerfahrenen Polizistin passierte nicht mehr.
Autofahrer entdecken das Pferd unter der Autobahnbrücke
Um 0.10 Uhr wählte eine Autofahrerin den Notruf, weil sie im Vorbeifahren das Tier entdeckte. Es folgten in kurzer Zeit weitere Anrufe bei der Polizei – sodass sich ein Streifenwagen auf den Weg machte. Die Beamten entdeckten das Tier und riefen eine Kollegin, die sich mit Pferden auskennt.
„Wir vermuten, dass das Pferd selbst so beeindruckt von der Situation war, dass es sich von der Kollegin mit Absperrband wegführen ließ“, sagt ein Sprecher der Polizei Essen auf Anfrage. Denn ein Halfter hatte die junge Beamtin natürlich nicht dabei.
Zu Fuß ging es für Polizistin und Pferd zurück nach Hause, wo Landwirt Karl-Heinz Apeltrath das Tier in Empfang nahm. Von dem nächtlichen Ausflug seiner Stute hatte er bis dato noch gar nichts mitbekommen: „Ich habe geschlafen“, erzählt er am nächsten Tag auf Nachfrage der Redaktion.
Halter vermutet: „Jemand muss das Pferd freigelassen haben“
Wie es das Pferd von der Weide geschafft hat, ist Apeltrath unklar: „Auf dem Zaun war Strom, es muss also jemand das Tor aufgemacht haben.“ Das wäre theoretisch möglich, weil das Tor nie abgeschlossen ist. Warum jemand das mutwillig macht, kann Apeltrath aber nicht verstehen. Zumal wenige Stunden zuvor noch alles in Ordnung war: „Meine Tochter war um 21 Uhr noch bei den Pferden und hat das Tor geschlossen.“
Die Familie Apeltrath ist erleichtert, dass ihrem Pferd nicht mehr passiert ist. Trotzdem hofft sie, dass sich sowas nicht noch einmal wiederholt: „Vor zwei Jahren haben Leute unsere Pferde von der Wiese geholt, um auf ihnen zu reiten. Dabei sind die Pferde weggelaufen. Zum Glück ist auch damals nichts passiert.“
Polizei muss entscheiden, ob es Konsequenzen gibt
Ob die nächtliche Rettungsaktion Konsequenzen für den Landwirt hat, liegt nun im Ermessen der Essener Polizei: „Der Halter ist generell verpflichtet, für die Sicherheit der Tiere zu sorgen. Die Polizei muss in solchen Fällen aber nicht unbedingt weiter handeln, sondern darf auch mal Fünfe gerade lassen sein“, erklärt der Sprecher.