Mülheim. . Auf dem gegenüberliegenden Parkplatz ist zuletzt dreist Holz abgeladen worden. Ein Roller steht schon lange dort. Strafbar ist das nicht.
Béla Jankovics schüttelt den Kopf, als er vor die Tür tritt. Als der Hüter über die geschlossene Immobilie Dicken am Damm die Tage nach draußen schaute, staunte er nicht schlecht: Auf dem Parkplatz gegenüber, der seit kurzer Zeit zur Immobilie gehört, hatte jemand einen hohen Stapel Holz und Baumschnitt abgeladen und liegen gelassen.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Parkplatz an der Mintarder Straße zur illegalen Ablagefläche von Müll wird. „Hier wird oft etwas abgestellt, auch im Dunkeln“, hat Jankovics beobachtet. Ein Motorroller ist nach seiner Auskunft vor langer Zeit dort geparkt und seitdem nie wieder bewegt worden. Er steht am Rand auf einer Wiese und wirkt auf den ersten Blick noch funktionsfähig. Doch vom Besitzer fehlt jede Spur. Hinter dem Altcontainer-Standort ein paar Meter weiter liegen Autoreifen – immerhin ordentlich aufeinander gestapelt.
Stadt ist für Abholung zuständig
Gestapelt ist nun auch das Holz, neben einem im März durch Sturmtief Eberhard umgestürzten Baum. „Innerhalb kurzer Zeit hat jemand das Holz abgelegt“, sagt Jankovics. Das bestätigt ein Erdbeerverkäufer, der auf dem Parkplatz steht. Die Szene spielte sich allerdings hinter seinem Rücken ab. „Ich habe einen großen Traktor kommen sehen, der erst parkte. Dann fuhr er in die Ecke, muss das Holz dort abgeladen haben und fuhr wieder fort. Mir hat er noch freundlich zugewunken. Das waren nur wenige Minuten“, schildert der Verkäufer, der parallel Kunden bediente. Er erinnert sich an den grünen Traktor, der Anhänger sei orange gewesen. Das Kennzeichen habe er sich allerdings nicht gemerkt.
Jankovics hat dieses Mal sogar die Polizei eingeschaltet, die allerdings keine Anzeige schrieb. „Normalerweise ist es Aufgabe der Stadt, vor allem bei öffentlichen Flächen. Wir reichen eine Meldung weiter, wie in dem Fall. Die Stadt kümmert sich um eine Abholung“, erklärt Polizei-Sprecher Ulrich Faßbender. Strafbar wird es, wenn Gefahr für die Umwelt vom Müll ausgeht, etwa bei ausgeschüttetem Benzin, Farbe oder Öl.
Dann würde die Stadt auch direkt tätig werden. „Sobald die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gefahr ist“, erklärt Stadt-Sprecher Volker Wiebels. Ein Privatbesitzer müsste dann den Transport bezahlen.