Mülheim. . Mülheimer Bürgern und Stadtverwaltung ist aufgefallen: Radfahrer fahren auf der Ruhrpromenade zu schnell. Eine Stelle ist besonders gefährlich.

Beim Ausflug mit den Enkelkindern (11 Monate, 5 Jahre) zum Eis Essen an die Ruhrpromenade fielen unserem Leser Joachim Wach besonders eilige Radfahrer unangenehm auf. „Ist diese Flaniermeile eine Fahrradstraße oder nur für die Fußgänger da?“ fragt der Dümptener.

Sowohl als auch, lautet die Antwort der Stadtverwaltung. „Es ist eine Fußgängerzone, die für Radler freigegeben ist“, sagt Bernd Otto, der Leiter des Ordnungsamtes. Heißt: Radler sollten dort im Schritttempo fahren und haben Rücksicht auf die Fußgänger als schwächere Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Im Zweifel müssen die Radler auch absteigen. Denn gerade im Bereich vor dem Eiscafé kann es besonders eng werden, wenn an schönen Tages viel los ist. „Da fahren einige Radfahrer sehr unvorsichtig und schnell“, weiß auch Amtsleiter Otto, dem bisher aber noch kein Unfall an dieser Stelle zu Ohren gekommen ist.

Angepasstes Tempo ist Pflicht

Viele Radfahrer halten sich nicht an das Schritttempo, das für sie in der Fußgängerzone gilt.
Viele Radfahrer halten sich nicht an das Schritttempo, das für sie in der Fußgängerzone gilt. © Michael Dahlke

Eine andere Lösung ist auch nicht in Sicht, denn schon mit der Anlage der Ruhrpromenade war sie als gemeinsame Fläche für Passanten und Radfahrer geplant. „Das heißt, dass auch Rennradfahrer dort mit angepasstem Tempo fahren müssen“, betont Christof Löchteken. Der Teamleiter Verkehrsplanung vergleicht die Situation am Hafenbecken mit der Schloßstraße: Auch in dieser Fußgängerzone dürfen Radler abends nach 18 Uhr fahren – aber nur mit besonder Rücksichtnahme auf die Passanten.

Die problematische Gemengelage am Stadthafen hat der Außendienst des Ordnungsamts im Blick, ebenso wie den Leinpfad. „Wir haben das in der Priorität“, so Amtsleiter Otto. Der Leinpfad ist zwischen der Mendener Brücke und der Schleuseninsel so schmal, dass das Radfahren dort nicht erlaubt ist und Radler auf die (Mendener) Straße ausweichen müssen. Der Mülheimer Abschnitt des Ruhrtalradwegs verläuft ohnehin auf der anderen Seite der Ruhr.

Je nach Einsicht droht Verwarngeld

Das Rad zu schieben ist auf dem Leinpfad zwar erlaubt, aber das macht nicht jeder. „Hier treffen wir immer wieder auf völliges Unverständnis“, sagt Otto. „Es ist nicht erlaubt und es gibt genug Ausgleichsrouten.“ Je nach Einsicht drohen Radler auf dem Leinpfad zwischen 20 und 30 Euro Verwarngeld.