Mülheim. . Zahl der Geldspielgeräte konnte bereits reduziert werden. Aktuell gibt es über 500 Geräte in Mülheim. Die Stadt kämpft gegen Härtfellregelungen.
Viel Glück hat die Stadt bei der Bekämpfung der Glücksspielsucht bislang nicht gehabt: Gerade einmal neun Spielhallen in Mülheim stellten in den vergangenen Jahren ihre Geräte ab, davon verzichteten allein die Hälfte auf Verlängerung ihrer Konzession. Der Zufall, also, steht Pate, wenn es darum geht, Spielsüchtige zu schützen. Noch immer gibt es seit der Einführung des Glücksspielstaatsvertrags 2012 gut 555 Geldspielgeräte in 51 Spielhallen.
Ende 2017 gab es in der Ruhrstadt gut 60 Orte mit 622 Geräten. Das jetzige Ergebnis reicht kaum für eine Erfolgsmeldung. Dabei sollte das Bundesgesetz den Kommunen das Instrument in die Hand geben, der stetig gestiegenen Zahl von Spielhallen – und damit der steigenden Spielsucht – Herr zu werden, und das besonders im 350-Meter-Umfeld von Schulen und Kindergärten.
Härtfallregelungen verhindern Schließungen
Ginge es deshalb nach dem Willen der Stadt, hätte Mülheim nur für rund 20 Spielstätten eine Konzession erteilt. Doch eine Härtefallregelung – etwa wegen Bedrohung der Existenz – hebelt in Mülheim nach wie vor eine Schließung in mehr als der Hälfte aller Fälle aus. 29 weiteren Spielhallen musste die Stadt daher ebenfalls eine Erlaubnis geben.
Besonders in der Innenstadt ballen sich mit Abstand die Zockerbuden: Zwölf sind es hier, Dümpten und Heißen liegen mit jeweils neun dahinter. Am wenigsten gezockt wird offenbar in Saarn und Styrum. Hier gibt es nur je vier Hallen.
Betreiber klagen gegen Entzug der Konzession
In gerade einmal sieben Fällen versagte die Stadt den Betreibern eine Konzession und selbst diese stehen auf der Kippe, denn ihre Besitzer klagten. Zwei davon zogen die Klage zwar zurück, fünf Entscheidungen stehen jedoch noch aus.
Neun Mal klagten zudem Spielhallenbetreiber gegen die Stadt, weil diese ihren Konkurrenten eine Konzession erteilte, ihnen aber nicht. Nun muss die Stadt vor Gericht ihre Entscheidung begründen. Über den Erfolg der offenen Klagen will und kann das Ordnungsamt angesichts der vergangenen Erfahrungen und möglichen Ausnahmeregelungen nicht spekulieren. Es wäre offenbar ein Glücksspiel.
Reduzierung konnte bislang nicht erfolgen
Doch gingen alle diese Fälle positiv für die Betreiber aus, stiege Mülheim über ihren Stand von vor zwei Jahren. Das wäre nicht nur ein deutlicher Rückschritt, sondern käme einer Kapitulation vor der Glücksspiel-Lobby gleich. Ein glattes „Ungenügend“ schreibt Jörg Eickhoff vom Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, daher unter das „Glücksspielgesetz“ der Bundesregierung (GlüStV): „Die Härtefallregelung läuft aus hiesiger Sicht dem eigentlichen Ziel der Glücksspielsuchtbekämpfung des Glücksspielstaatsvertrags zuwider, weil eine deutliche Reduzierung dadurch nicht erfolgen konnte“, kommentiert Eickhoff die aktuelle Situation.
Vergnügungssteuersatz bringt der Stadt Millionen
Seit 2015 ist der Vergnügungssteuersatz kräftig von einst 12,5 Prozent auf 19 Prozent und inzwischen auf 24 Prozent angestiegen – eine fast glatte Verdopplung
. In der Steuer enthalten sind allerdings sowohl Spielgeräte in Spielhallen, als auch in Gaststätten und Tankstellen. Die Spielhallen sind an dem Anstieg des Steuersatzes aber tendenziell höher beteiligt.
An jedem Euro, den ein Spielsüchtiger verliert, gewinnt die Stadt 24 Cent. Und durch die Menge an Glücksspieleden kommen hohe Summen zustande: 2015 nahm die Stadt 3,46 Millionen Euro an Steuern ein, 2017 waren es 4,51 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr 2018 sanken die Steuereinnahmen mit den Spielgeräten leicht auf 4,41 Millionen Euro.