Mülheim. . Modernisierung des Sportplatzes Mintarder Straße und der Sporthalle Lehnerstraße geplant. „Sanierung des VHS-Gebäudes“ nicht wettbewerbsreif.

Stadtverwaltung und Politik haben die Chance verstreichen lassen, sich um Fördermittel des Bundes zur Sanierung des seit 15 Monaten gesperrten VHS-Gebäudes in der Müga zu bewerben. Stattdessen geht die Stadt mit zwei Sportprojekten in den Wettbewerb: mit der Sanierung des Sportplatzes an der Mintarder Straße samt Kunststoff-Laufbahn und der Sanierung der Sporthalle Lehnerstraße in Saarn.

Ganz kurzfristig hatte die Stadtverwaltung in der vergangenen Woche eine Tischvorlage in den Stadtrat eingebracht, um sich die politische Zustimmung dafür einzuholen. Nur MBI-Ratsfrau Heidelore Godbersen stimmte dagegen. Die BAMH-Fraktion, die Linken sowie die fraktionslosen Cevat Bicici und Hasan Tuncer enthielten sich. Godbersen kritisierte die Verwaltung für deren Schnellschuss. Sie erinnerte daran, dass der Finanzaufseher der Bezirksregierung, Holger Olbrich, bei seiner eindringlichen Kritik an der Mülheimer Finanzpolitik davor gewarnt habe, nicht immerfort den Verlockungen von Fördermitteln zu erliegen, weil auch geförderte Projekte Kosten für die Stadt nach sich zögen.

Stadtkämmerer Frank Mendack informierte über die Förderanträge
Stadtkämmerer Frank Mendack informierte über die Förderanträge © Michael Dahlke

Kein Problem, so die Quintessenz der Stellungnahme von Kämmerer Mendack. Bei der Sanierung von Sportplatz und Turnhalle handele es sich ja „nicht um neue Maßnahmen, die Dauerkosten verursachen“. Die Sanierungsprojekte seien zudem bereits Bestandteil der Haushaltsplanung. Man wolle sich mit jenen beiden Sportprojekten bewerben, weil „die aus unserer Sicht die besten Perspektiven haben“.

Die Bundesregierung hatte ihr Förderprogramm zuletzt um 100 Millionen Euro aufgestockt und die Bewerbungsfrist bis zum 19. Dezember verlängert. Investitionsprojekte werden zu 90 Prozent gefördert. Mendack begründete nun auf Nachfrage dieser Redaktion, warum die Verwaltung nicht mit einer VHS-Sanierung in die Bewerbung geht:

Gefördert werden könnten nur Projekte, deren Vorplanung weit gediehen sei, eine Abrechnung der Bauprojekte bis Ende 2023 sei verpflichtend. Es könnten ausschließlich Projekte mit einem Kostenlimit von 4 Millionen Euro ins Rennen geschickt werden. Auch gebe es Kriterien des Klimaschutzes, denen man mit einem denkmalgeschützten Gebäude kaum gerecht werden könne. Das alles sei für die VHS nicht gegeben und bis zum 4. Januar, wenn alle Unterlagen bei der Förderstelle vorliegen müssten, auch nicht mehr herbeizuschaffen.

Investitionsprojekte werden zu 90 Prozent gefördert

„Wäre Zeit bis 2025 und die Förderkulisse größer gewesen, hätten wir es auch gemacht“, so Mendack. „Ich hoffe, dass noch andere Programme kommen.“

Nun geht die Stadt also mit der Sanierung des Sportplatzes an der Mintarder Straße und der Sporthalle Lehnerstraße ins Rennen. Im April 2017 hatte der Sportausschuss den Umbau des Sportplatzes in Saarn beschlossen. Er soll eine Kunststoffrundlaufbahn erhalten. Die Stadt rechnet mit Kosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro für die neue Leichtathletikanlage. Noch einmal satte 200.000 Euro soll der Umbau eines nicht mehr benötigten Holzhauses aus dem benachbarten Flüchtlingsdorf kosten, um es als Leichtathletik-Lager nutzen zu können.

Die Sporthalle an der Lehnerstraße ist von Grund auf zu sanieren. Die Stadt schätzt die Kosten dafür aktuell auf 3,2 Millionen Euro. Einen Baubeschluss hatte die Bezirksvertretung bereits im September gefasst. Die Sanierung ist ab dem Jahr 2021 vorgesehen.

>>Bislang hatte es die Verwaltungsspitze vermieden zu sagen, was sie denn mit dem denkmalgeschützten VHS-Gebäude in der Müga vorhat, sollte die Entscheidung gegen eine Sanierung fallen.

Kämmerer Frank Mendack sagte nun auf erneute Nachfrage der Redaktion: „Wenn die Immobilie erkennbar leerstehen würde, würde ich auf das Land zugehen und mit Verweis auf die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung den Abriss beantragen.“

Dabei betonte der Kämmerer, dass dieser mögliche Fall nicht zwingend mit einem Verkauf des Grundstücks verbunden wäre. Eine Vermarktungsentscheidung obliege ausschließlich der Politik.