Mülheim. . Noch keine Entscheidung zur Spesen-Affäre des OB in Sicht. Bezirksregierung befasst sich auch mit der Aufsichtsratstätigkeit des OB beim MWB.
Ein Ende des Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Untreue gegen Oberbürgermeister Ulrich Scholten (SPD) zeichnet sich noch nicht ab. Die Ermittlungen dauern an, ließ die Staatsanwaltschaft Duisburg dieser Tage auf Anfrage verlauten. Die Behörde verzichtete darauf, eine Perspektive aufzuzeigen, wann sie das Verfahren abzuschließen gedenkt, das zuletzt im Mülheimer Politikbetrieb mehr Raum eingenommen hat als andere gewichtige Themen.
Zur Prüfung, ob Mülheims OB städtische Gelder aus seinem Verfügungsbudget genutzt hat, um Restaurant- und andere Rechnungen zu begleichen, hinter denen kein dienstlicher Zweck gestanden haben könnte, liegen der Staatsanwaltschaft nach eigener Auskunft ein Bericht des Mülheimer Rechnungsprüfungsamtes, das von Kämmerer Frank Mendack außer Haus vergebene Gutachten der Märkischen Revision sowie „Unterlagen zum dienstlich verwendeten Kalender“ des OB vor. Mit Letzterem dürften auch jene Papiere gemeint sein, die der Staatsanwaltschaft im Sommer anonym zugespielt worden waren. Auf den ersten Blick nähren sie den Verdacht, dass der OB zu mehreren über die Stadtkasse abgerechneten Restaurant-Rechnungen aus dem Jahr 2017 keinen dienstlichen Termin gehabt haben könnte. Jene mutmaßlichen Kopien von Wochenkalender-Ausdrucken für Besprechungen im OB-Referat waren auch an die Öffentlichkeit gelangt.
Verdunklungsgefahr bestehe nicht
Obwohl im Rathaus womöglich noch weitere dieser Kopien aufzuspüren sein könnten, hat die Staatsanwaltschaft auf Hausdurchsuchungen verzichtet. Dies sei weiterhin nicht beabsichtigt, so eine Behördensprecherin: „Die Beantragung eines Beschlagnahme- oder Durchsuchungsbeschlusses wäre im vorliegenden Fall nicht zulässig, da die Beschlagnahme von Gegenständen, die sich im Gewahrsam einer Verwaltungsbehörde befinden, nur beantragt werden kann, wenn die Herausgabe dieser Gegenstände durch die Verwaltungsbehörde unberechtigt verweigert wird“, sagte sie. Dies könne nur dann anders beurteilt werden, wenn eine Verdunklungsgefahr bestehe. „Solche Anhaltspunkte haben sich hier jedoch nicht ergeben“, so die Sprecherin.
Unschuldsvermutung und Fürsorgegebot
Das Disziplinarverfahren gegen den OB bei der Bezirksregierung als Dienstaufsichtsbehörde läuft unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Strafverfahren gegen den OB habe Vorrang, ließ eine Sprecherin der Düsseldorfer Behörde aktuell nur wissen. Gegenüber dem Wahlbeamten Scholten habe zunächst die Unschuldsvermutung und das Fürsorgegebot zu gelten. Eine abschließende disziplinarische Beurteilung während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sei nicht angezeigt.
Bei der Bezirksregierung sind nicht nur Scholtens Spesenabrechnungen Thema. Die Dienstaufsicht hat auch den Sachverhalt auf dem Tisch, dass Scholten entgegen gesetzlicher Bestimmungen seine Aufsichtsratstätigkeit beim Mülheimer Wohnungsbau weder der Bezirksregierung noch dem Stadtrat angezeigt hat. Die Kritik daran ist umso vehementer, weil Scholten das vom Mülheimer Wohnungsbau mit Sparkasse betriebene große Stadtentwicklungsprojekt auf dem ehemaligen Areal der Lederfabrik Lindgens im Sommer 2017 unter die Federführung seines Referates gestellt hat, als die Investoren beklagten, dass Mülheims Planungsdezernent Peter Vermeulen ihnen Probleme bei der Projektentwicklung bereite.
Als Privatperson engagiert
Ein Austausch zur Verletzung seiner Anzeigepflicht mit Scholten habe stattgefunden, so die Bezirksregierung. Der OB habe einen Bericht angekündigt, der liege jedoch noch nicht vor. Was vorliege, sei allein die Stellungnahme Scholtens in der Ratssitzung Ende August. Dort hatte Scholten gesagt, dass er „fälschlicherweise“ angenommen habe, seine Aufsichtsratstätigkeit beim MWB dem Rat gegenüber nicht im turnusgemäß vorzulegenden Bericht zu seinen Nebentätigkeiten aufführen zu müssen, weil er dort als Privatperson engagiert sei. Er habe gedacht, eine Erwähnung später im städtischen Jahresabschluss 2017 sei ausreichend. Scholten hatte auch erst gegenüber dem Stadtrat eingestanden, seine Aufsichtsratstätigkeit entgegen der Vorschriften nicht der Bezirksregierung gemeldet zu haben.