Styrum. . Der Rat beschließt einen Bebauungsplan, nach dem Aldi Süd nun das Warenverteilzentrum erweitern kann. Eine Folge: weniger Lkw im Anwohnergebiet.

Anwohner im Bereich der Moritz- und der Burgstraße können sich freuen: Es dürfte künftig in ihrem Wohngebiet ruhiger werden. Der Discounter Aldi Süd wird auf seinem Areal das Warenverteilzentrum erweitern, das dann über eine neue Zufahrt erschlossen wird. Lastwagen werden künftig über die noch zu errichtende Rampe direkt die Oberhausener Straße in Höhe der neuen Thyssenbrücke anfahren. Der Verkehr durch Anwohnerstraßen, da ist man sich im Planungsdezernat sicher, werde dadurch deutlich geringer ausfallen.

Der Stadtrat hat den Plänen – Bebauungsplan Styrumer Schloßweg/Oberhausener Straße – jetzt einstimmig zugestimmt. Der Flächennutzungsplan sieht an der Stelle Gewerbeflächen mit Grünanteilen vor. Für die Stadt entstehen bei der Baumaßnahme keine Kosten, die trägt Aldi.

Discounter betreibt seit 1973 dortein Logistikzentrum

Der Discounter betreibt auf dem Gelände seit 1973 ein Logistikzentrum, von dem aus die Filialen in Mülheim, Duisburg, Oberhausen und Bottrop mit Waren beliefert werden. Die vorhandene Fläche reicht inzwischen längst nicht aus, das Unternehmen benötigt die Erweiterung der Logistikhalle. Ziel der Stadt ist es, Gewerbeflächen zu sichern, aber auch Unternehmen Expansionsmöglichkeiten zu bieten.

Für die Erweiterung des Warenverteilzentrums wurden mehrere gutachterliche Untersuchungen auf dem Gelände durchgeführt, unter anderem auch zu Altlasten und zur Vegetation. Weil das Gelände an die Trinkwassergewinnungsanlage des RWW grenzt, gelten besondere Schutzmaßnahmen. Das Areal gehörte mal zum Betrieb der Friedrich-Wilhelms-Hütte.

Beleuchtung soll auf Tiere Rücksicht nehmen

Im Zuge der Erweiterung des Logistikzentrums wird auch der bestehende Fuß- und Radweg verlegt, der auf der einen Seite zum Schloß Styrum, auf der anderen parallel zur Hauskampstraße führt. Der Weg kommt an den Rand des Gewerbegebietes und führt künftig um die neue Logistikhalle mit ihren erweiterten Nutzungen herum.

Entlang des Fuß- und Radweges ist eine Baumreihe mit mindestens 62 Spitzahornen sowie Sträuchern vorgesehen. Fällungen auf dem Gelände müssen bis zum 1. März erfolgen.

Auch die Beleuchtung des Fuß- und Radweges wurde festgelegt: Es soll dort eine insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtung erfolgen. Heißt: Lichtimmissionen in die Umgebung sind zu vermeiden.

>>> INFO: FestgelegteLärmkontingente

Für das Gelände sind Lärmkontingente festgelegt, die sich in der Fläche punktuell unterscheiden. Sie liegen tagsüber zwischen 46 und 69 Dezibel und nachts zwischen 32 und 60 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Fernseher in Zimmerlautstärke kommt auf etwa 60 Dezibel. Ein für die Gesundheit gut erträglicher Geräuschpegel liegt bei etwa 55 Dezibel.

Lärmquellen in dem Gebiet sind neben dem Autoverkehr die Straßenbahnen, der Zugverkehr und der Schienenverkehr der Mannesmann Röhrenwerke. Schallschutz ist erforderlich.