Mülheim. . Viele Radwege erfüllen zwar die Mindestbreite, sind aber schmal. Warum ein Radler die Öffnung für beide Richtungen auf der Schloßbrücke anregt.
Mit Plakaten gegen „Geisterradler“, die auf Radwegen auf der falschen Seite fahren, haben Polizei und Stadtverwaltung in der vergangenen Woche für mehr Sicherheit sorgen wollen. Doch bei manchen Radlern trifft die Aktion einen wunden Nerv. Sie kritisieren eine seit Jahren verfehlte und nachteilige Verkehrsführung für Fahrradfahrer in der Stadt.
„Die Stadt sollte lieber die Verkehrsführung für Radfahrer verbessern, aber Plakate aufhängen ist natürlich günstiger“, sieht Alltagsradler und Wodo-Puppenspieler Wolfgang Kaup-Wellfonder ein Herumdoktern an der falschen Stelle.
Gerade an der Schloßbrücke, wo die Aktion besonders intensiv um den Fahrbahnwechsel wirbt, meint Kaup-Wellfonder sogar eine besondere Gefährdung für Radler wie Fußgänger zu erkennen, wenn man in Richtung Innenstadt auf der „richtigen Seite“ unterwegs ist. Auf der falschen, der linken Seite hingegen, „ist mir seit 30 Jahren nichts passiert“, sagt der überzeugte Fahrradfahrer.
Laternenmasten unterbrechen den Weg
Ob er mit dieser Einschätzung daneben liegt? Misst man zumindest den Platz auf beiden Seiten, zeigen sich durchaus Engpässe und damit eine mögliche Gefährdung. Denn in Richtung City steht dem Radler rechtsseitig zwar ein Radweg von theoretisch 1,90 Meter Breite zur Verfügung. Doch ist dieser Weg alle paar Meter von Laternenmasten unterbrochen. Zehn solcher Masten stehen dort, an diesen Stellen hat man nur noch 1,10 Platz. Das ist aber nur dann ausreichend, wenn Fußgänger nicht nebeneinander gehen oder mit einem Kinderwagen oder Rollator unterwegs sind. Denn auch die Fußgänger haben hier gerade einmal eine Gehwegbreite von 1,40 Meter.
Die Mindestbreite für Radwege beträgt 1,50 Meter
Für baulich angelegte Radwege wird eine Breite von zwei Metern empfohlen, die Mindestbreite beträgt 1,50 Meter. So gibt es die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung auch für gemeinsame Fuß- und Radwege vor. Nach Paragraf 2 dürfen „benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.“ Auf der Schloßbrücke werden diese Maße auf der rechten Seite jedoch abschnittweise immer wieder drastisch unterschritten. Das ist offenbar erlaubt, sorgt aber nicht für ein hohes Sicherheitsgefühl bei Radlern wie Fußgängern.
Warum Fahrradfahrer diese Seite lieber meiden und dafür lieber links fahren, macht ein Vergleich mit der anderen Seite deutlich. Denn hier ist der Fußgängerweg mit 1,70 Meter Breite nicht nur optisch großzügiger angelegt. Vor allem aber der Radweg hat eine einladende Breite von 2,20 Metern. Laut Straßenverkehrs-Ordnung sollten Radwege in zwei Richtungen „eine lichte Breite einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 Meter“, mindestens aber 2,0 Meter betragen. Das wäre auf dieser „falschen“ Seite der Schloßbrücke klar erfüllt. Engpässe gibt es jedoch an den beiden Enden – der Stadthalle und am ehemaligen Stadtbad.
Engpässe werden immer wieder in Kauf genommen
Ein Vergleich mit anderen Zweirichtungsradwegen in der Stadt zeigt zudem, dass solche Engpässe immer wieder in Kauf genommen werden. So erfüllt die Strecke auf dem Kassenberg in Richtung Saarn nur so eben das Mindestmaß von zwei Metern – und das nur an ihren breitesten Stellen. Nicht selten liegt sie bei 1,94 Meter und weniger. Der Kompromiss hat seine Gründe: Die Verbindung zwischen Innenstadt und Dorf Saarn ist zumindest bis zur Kreuzung Heuweg allgemein schmal. Und das meiste davon gehört dem fahrenden wie parkenden Autoverkehr.
Doch bei diesen Kompromissen: Warum sollte ein Zweirichtungsverkehr an der Schloßbrücke dann nicht möglich sein? „Noch nie habe ich ein Problem mit dem Verkehr gehabt, weil ich rücksichtsvoll und langsam überquere“, argumentiert Kaup-Wellfonder und schlägt vor: Wer schnell auf zwei Rädern unterwegs sei, sollte die Straße nutzen können, „da ist wirklich genug Platz“.
>>> IHRE MEINUNG IST GEFRAGT
Nun ist Ihre Meinung gefragt bei der Diskussion um das Geisterradeln und die Sicherheit in der Stadt.
Unsere Fragen: Sollte auf der Schloßbrücke ein Zweirichtungsradweg eingerichtet werden? Kennen Sie darüber hinaus Radwege in Mülheim, die Ihrer Ansicht nach falsch oder unsinnig angelegt sind?
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