Mülheim. . Mülheims OB Scholten will sich selbst verpflichten, künftig für jede Ausgabe den dienstlichen Zweck nachzuweisen und sparsamer zu werden.

Der wegen seiner Spesenabrechnungen unter Beschuss stehende OB Ulrich Scholten hat der Politik nun vorgelegt, welchen Regeln er sich künftig bei der Verwendung seiner Verfügungsmittel unterwerfen will.

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Scholten kommt damit einer Forderung der CDU nach, die im Juli strengste Maßstäbe eingefordert hatte. Bislang hatte es für das OB-Budget keinerlei Regelungen gegeben; Scholten hatte sich sein Budget vom Kämmerer sukzessive gar auf aktuell 10.000 Euro erhöhen lassen, wobei er nun angibt, in den Jahren von 2016 bis heute nur rund 15 500 von 26 100 Euro verausgabt zu haben.

Scholten will sparsam werden

Scholten will sich nun selbst verpflichten, künftig für jede einzelne Ausgabe den dienstlichen Zweck nachzuweisen. Auch Gesprächspartner von Bewirtungen will er in diesem Zusammenhang benennen, wenn nicht in begründeten Fällen etwas dagegen spreche. Dann aber wolle er zumindest die Zahl der bewirteten Gäste angeben.

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So will Scholten Vorgaben des Einkommensteuergesetzes erfüllen, die für ihn als Amtsträger allerdings nicht bindend sind. Darüber hinaus bekennt sich der OB dazu, mit seinen Mitteln sparsam umgehen zu wollen. Kosten für Bewirtungen sollen künftig 30 Euro pro Person nicht übersteigen; Ausnahmen seien aber möglich. Einmal im Jahr soll künftig das Rechnungsprüfungsamt dem Finanzausschuss einen Prüfbericht zum OB-Budget vorlegen.

Von einem Alkoholverbot ist weiter nicht die Rede. Scholtens Bewirtungen stehen auch wegen übermäßigen Alkoholkonsums in der Kritik.