Mülheim. . Neue Zahlen zeigen: Nirgends zahlen Topverdiener für die Betreuung mehr als in der Ruhrstadt. Auch Sprünge zwischen den Stufen sind teils extrem.
Eltern, die gut verdienen, müssen in keiner Stadt NRWs soviel für die Betreuung ihrer Kinder zahlen wie in Mülheim. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundes für Steuerzahler (BdSt). Pünktlich zum neuen Kindergartenjahr – und damit auch zur Einführung der neuen städtischen Satzung mit teils stark erhöhten Kosten – hat der BdSt die Elternbeiträge in 23 kreisfreien Städten und weiteren 34 größeren Kommunen verglichen. Mülheim fällt dabei mehrfach aus dem Rahmen.
Das fängt schon damit an, dass es nur in Mülheim die Einkommensstufen 175 000 und über 175 000 Euro gibt. In allen anderen Kommunen ist früher Schluss, wird also in oberen Gehaltsklassen weniger differenziert. In Dortmund, Münster und Krefeld geht die Skala noch bis 150 001 Euro; alle anderen Städte liegen darunter. In Hamm liegt die höchste Stufe bei nur 61 001 Euro.
Bei 45 Stunden beläuft sich der Betrag auf 633 Euro
Eltern aus Mülheim, die entsprechende üppige Gehaltsabrechnungen vorlegen, werden weit über den Durchschnitt belastet, zeigen die Zahlen des BdSt: Wer zur höchsten Stufe gehört und sein Kind, dass zwei Jahre oder älter ist, wöchentlich 25 Stunden in der Kita betreuen lässt, muss 536 Euro berappen. Bei 45 Stunden beläuft sich der Betrag auf 633 Euro. Landesweit liegen die Zahlen für 25 Stunden bei durchschnittlich 248 Euro und für 45 Stunden bei 400 Euro.
Auch Eltern von Kindern unter zwei Jahren, die zu den Topverdienern gehören, müssen in der Ruhrstadt am meisten zahlen: Dabei fallen 567 Euro für 25 Stunden und 896 Euro für 45 Stunden an. Die NRW-Durchschnittswerte hierbei: 354 Euro für 25 Stunden und 548 Euro für 45 Stunden. In Hamm müssen für die 45 Stunden übrigens gerade mal 313 Euro an die Stadt überwiesen werden.
Bei Einkommen bis 60 000 Euro liegt die Mülheimer Verwaltung mit ihren Forderungen hingegen zumeist leicht unterm Durchschnitt.
Auf die so genannte Fallbeil-Regelung verzichten
Nicht nur die Höhe der Beiträge falle zum Teil sehr unterschiedlich aus, so der BdSt, auch die Art der Erhebung. Um mehr Beitragsgerechtigkeit zu schaffen und die Leistungsfähigkeit besser zu berücksichtigen, sollten Kommunen generell auf die so genannte Fallbeil-Regelung verzichten. Andernfalls könne es zu extremen Sprüngen zwischen den Einkommensstufen kommen, wie der BdSt an einem Beispiel aus Mülheim zeigt.
Eltern, die 48 000 Euro verdienen, zahlen für 25 Stunden Ü 2-Betreuung 62 Euro monatlich. Eltern, die in die nächste Gehaltsstufe von 60 000 Euro fallen, müssen 124 Euro zahlen, also den doppelten Betrag. „Und da macht es auch nichts, wenn sie nur 60010 Euro verdienen“, so Sara von Gehlen, Juniorreferentin beim Bund der Steuerzahler. Andere Systeme seien da gerechter. „Die haben keine festgelegten Stufen, sondern betrachten jedes Einkommen für sich. Für jeden Euro, den man mehr verdient, muss man also mehr bezahlen.“ Zwischen den Einkommensstufen sollte es einen gleitenden Übergang bis zum jeweiligen Höchstbetrag der Beitragsstufe geben, so der BdSt.