Mülheim. . Beim Bürgerbegehren offenbart sich auch eine große Unzufriedenheit mit der Politik und der Stadtverwaltung. Initiative übergibt Unterschriften.
Weit über 8000 Unterschriften hat die Initiative für das Bürgerbegehren zur Rettung der VHS in der Müga bereits gesammelt, weit mehr als die erforderlichen 6700. Man gehe auf Nummer sicher, sagen die Initiatoren, sammeln noch weiter und wollen am Freitagvormittag dem Oberbürgermeister die Unterschriften als Paket überreichen. Es ist das neunte Bürgerbegehren in Mülheim, ein Spitzenwert im Land.
„Wir erhalten immer noch zahlreiche Unterschriftenlisten, und die Leute nehmen neue Listen wieder mit“, berichtet Inge Ketzer, eine der Sprecherinnen der Initiative, die im April das Begehren im Rathaus angemeldet hat und seit Mai Unterschriften sammelt. Es geht dabei um die Frage: Soll die VHS in der Müga im Besitz und Eigentum der Stadt bleiben und der Lehrbetrieb dort wieder aufgenommen werden? Im Herbst vergangenen Jahres musste das Gebäude wegen großer Brandschutzmängel geschlossen werden. Die Stadt lässt auf Beschluss des Stadtrates nun ein Gutachten für rund 900 000 Euro erstellen, in dem geklärt werden soll, wie die wirtschaftlichste Lösung für eine künftige VHS aussieht.
Initiative: VHS in der Müga ist für Bürger ein Stück Mülheim
Für viele Menschen, die unterschrieben haben, sei die VHS in der Müga ein Stück Mülheim, das sie nicht auch noch verlieren wollten, sagt Inge Ketzer und spricht von einer hohen Identifikation. Viele Mülheimer, auch Migranten hätten eine persönlich Verbindung zu dem Gebäude in der Müga, sagt Erich Bocklenberg, der frühere Denkmalschützer der Stadt und heute ein Sprecher der Initiative. „Viele haben dort gelernt, schöne Stunden verbracht. Es ist ein Ort, an dem sie gerne waren.“
Der große Zuspruch bei diesem Bürgerbegehren hat aus Sicht der Initiatoren aber noch einen anderen Grund: „Es gibt in der Stadt eine Stimmung von großer Unzufriedenheit mit der Stadtpolitik und der Stadtverwaltung. Die VHS ist auch ein Synonym für diese Unzufriedenheit in Mülheim“, glaubt Inge Ketzer. Bocklenberg sieht es ähnlich: „Bürger klagen darüber, dass in Mülheim zu oft Politik an den Interessen der Menschen vorbei gemacht wird.“ Bei dem Bürgerbegehren hätten die Menschen zumindest das Gefühl, sich wehren zu können.
Bocklenberg spricht von einem Vertrauensverlust
Bocklenberg spricht von einem Vertrauensverlust, weil viele das Gefühl hätten, dass mit dem VHS-Gebäude etwas anderes geschehen soll, als nach außen hin vorgegeben wird. „Es geht bei der VHS auch um Glaubwürdigkeit.“ Viele Leute bedauerten es, dass die Stadt nicht versucht habe, das Problem des VHS-Gebäudes positiv zu lösen. Andere hielten es für völlig falsch, möglicherweise hier weiteres Tafelsilber veräußern zu wollen.
Die jüngste Affäre um die Spesengelder des Oberbürgermeisters erhöht nach Auffassung der Initiatoren den Verdruss noch weiter. Es gebe das Gefühl, dass die Politik sich seit Wochen nur noch mit sich selbst befasse, erklärt Bocklenberg, ohne den Vorgang bewerten zu wollen.
Ergebnisse des Gutachtens wird im Sommer 2019 erwartet
Die Stadtverwaltung erwartet im Sommer des nächsten Jahres die Ergebnisse des Gutachtens. Lohnt es sich, den Standort in der Müga zu sanieren, wie teuer wird es, oder wäre ein Neubau sinnvoller oder gar die dauerhafte Anmietung eines bestehenden Gebäudes? Darum geht es. Die Stadt schätzt, dass die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes in der Müga 20 Millionen Euro kosten könnte, Geld, das von anderen Projekten abgezogen werden müsste. Die Zahlen werden von der Initiative bezweifelt.
Die Stadtverwaltung hält das Bürgerbegehren zudem für unzulässig, weil es sich gegen den Ratsbeschluss zum besagten Gutachten richte. Demnach wäre die Frist, in der ein Begehren eingereicht werden muss, verstrichen gewesen. Auch das sieht die Bürgerinitiative anders und will notfalls in der Frage das Verwaltungsgericht einschalten.
>> SO GEHT ES BEIM BÜRGERBEGEHREN WEITER
Die Stadtverwaltung prüft die Unterschriften: Stimmen die Namen? Die Adressen? Sind alle Mülheimer, die unterschrieben haben? Gibt es Doppeleinträge?
Ist das nötige Quorum erfüllt, bekommt der Rat das Begehren vorgelegt. Er kann diesem beitreten oder es ablehnen. Folgt der Rat der Verwaltung und hält das Bürgerbegehren für unzulässig, lässt die Initiative den Fall vom Verwaltungsgericht klären. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Mülheimer Bürgerbegehren vor Gericht landet.
Ist das Begehren zulässig und der Rat tritt nicht bei, folgt ein Bürgerentscheid. Dann wird die Frage zur VHS an einem Wahltag erneut zur Abstimmung vorgelegt. Abgestimmt wird in Wahllokalen. Das nötige Quorum für die Initiative läge doppelt so hoch.