Einen dubiosen Brief hat die Mülheimerin Marlis Osterfeld (72) bekommen. Weil sie vielleicht nicht die einzige Adressatin ist, möchte sie andere warnen.

Einen dubiosen Brief hat die Mülheimerin Marlis Osterfeld (72) bekommen. Weil sie vielleicht nicht die einzige Adressatin ist, möchte sie andere warnen.

Das Schreiben, als dessen Absender sich eine sogenannte „E-Net Payment Group“ ausgibt, kommt als „Mahnung“ daher und kündigt eine „Zwangsvollstreckung“ an. Aufgrund von Sammelklagen mehrerer Gewinn- und Zeitschriftenverlage, darunter NKL oder Eurojackpot, würden säumige Kunden aufgefordert, innerhalb von drei Tagen zu zahlen. 305 Euro sind gefordert, ein Überweisungsformular wird mitgeliefert, vorgedruckt ist eine IBAN, die mit „RO“ beginnt: Rumänien. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, drohe unter anderem die „Pfändung zukünftiger Rentenansprüche“.

Damit der Brief amtlich anmutet, wartet „E-Net“ mit Adresse in Bremen, Ansprechpartner samt Durchwahl, Aktenzeichen und Handelsregistereintrag auf. Einen Anschluss unter der angegebenen Nummer bekommt man allerdings nicht.

Natürlich habe sie nicht überwiesen, sondern sei mit dem Brief zur Polizei gegangen, berichtet Marlis Osterfeld. Dort wurde ihr geraten, das Schreiben wegzuwerfen. Im Internet habe sie recherchiert, dass es anderswo ähnliche Fälle gab, unter wechselnden Firmennamen, und vor Betrug gewarnt wurde. „Aber es gibt ja viele ältere Leute, die kein Internet haben und vielleicht auch niemanden, der ihnen hilft.“

„Das ist eine klassische Geschichte, um an das Geld der Leute heranzukommen“, sagt Christiane Lersch, Leiterin der Verbraucherzentrale in Mülheim. Gedroht werde mit hohen Kosten, Druck gemacht mit kurzen Fristen. „Man sollte überhaupt nicht reagieren“, rät Lersch, „und auf kein Fall etwas überweisen.“ Leider, so die Erfahrung der Verbraucherberater, nehmen etwa zehn Prozent der Leute solche Schreiben ernst. „Das Geld ist dann weg.“

Bei der Polizei ist aktuell ein weiterer Fall aus Essen bekannt, in dem ein wortgleiches Schreiben ankam. Polizeisprecher Christoph Wickhorst empfiehlt, Anzeige zu erstatten. „Schließlich geht es um versuchten Betrug. Und anhand der IBAN können wir eventuell ermitteln.“