Mülheim. . Fördermittel des Landes sind zu wenig bekannt. Budget wird in Mülheim nicht voll ausgeschöpft. Persönliche Beratung im Technischen Rathaus.

Für wohl jede Familie mit Kindern ein Herzenswunsch: das Eigenheim, möglichst mit Garten, genug Platz für den Nachwuchs. Angesichts der Immobilienpreise in Mülheim dürfte es für viele Normalverdiener ein Traum bleiben. Doch was viele in der Zeit der niedrigen Zinsen gar nicht auf dem Schirm haben: Es gibt nach wie vor Landesfördermittel für bau- und kaufwillige Familien in bestimmten Einkommensgrenzen. So könne ein Ehepaar mit zwei Kindern, deren Bruttoeinkommen um die 52 000 Euro liegt, durchaus eine Förderung bekommen, nennt Matthias Lincke, Chef des Katasteramtes, wozu auch die Wohnbauförderung gehört, ein Beispiel. „Hierunter fallen in Mülheim sicher einige Familien“, schätzt der Amtsleiter, der gern mehr Familien in der Beratung sehen würde.

 
  © Gerd Bertelmann

Denn das Eigentumsförderungs-Budget – aktuell eine Million Euro im Jahr – wurde in den letzten Jahren in Mülheim nicht voll ausgeschöpft. Auf der anderen Seite sei die Eigentumsquote gering. „Wo wir fördern können, sollten wir gut informieren“, so Lincke. Denn die Fördermittel kommen zwar vom Land NRW, doch die Kommunen beraten und stellen die Anträge. In Mülheim geschieht das im Amt für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus.

Neu ist Tilgungsnachlass von 7,5 %

Damit man sich die Eigentumsförderung besser vorstellen kann, stellt Matthias Lincke ein Beispiel vor: Ein Familie mit zwei Kindern möchte ein Haus für 300 000 Euro bauen. Das Land finanziert davon 140 000 € (110 000 € Grundpauschale plus 15 000 Euro pro Kind, siehe Grafik) für den festen Zinssatz von 1 % für 20 Jahre (2 % bei Altbauten). Neu ist seit 2018 auch der Tilgungsnachlass von 7,5 %. Die Familie muss dann also 10 500 Euro (7,5 % von 140 000) quasi als „Schuldenerlass“ nicht an die NRW-Bank zurückzahlen. Weil das Landes-Darlehen auch nachrangig eingetragen werden kann, so Lincke, dürfte sich für die im Beispiel übrigen zu finanzierenden 115 000 € ein Geldinstitut finden.

45 000 Euro Eigenleistung – 15 % der Gesamtkosten – müssen nicht komplett auf dem Sparbuch liegen, erklärt Silke Bohnsack. Drei Mitarbeiterinnen ihrer Abteilung beraten, prüfen die Förderfähigkeit. Familien müssen nachweisen, dass sie die Eigenleistung schaffen. Darunter fallen Streich-, Tapezier-, Pflasterarbeiten. „Die Hälfte, 22 500 Euro, werden als Selbsthilfe anerkannt“, so Bohnsack. „Lohnkosten, die man einspart, werden wie Eigenkapital behandelt.“

Auch Ein- und Zweipersonenhaushalte werden mitunter gefördert, die Förderung erstreckt sich neben Kindern auch auf schwerbehinderte Angehörige. Der Bürokratieaufwand sei höher, so Bohnsack, könne sich aber lohnen. Gefördert werden Immobilien in Mülheim. Wer einen Antrag auf Förderung stellt, muss aber nicht schon vorher in Mülheim gewohnt haben.

>> Persönliche Beratungstermine vereinbaren

Weitere Informationen finden sich unter www.muelheim-ruhr. Persönliche Beratungstermine kann man bei der Stadt unter den Rufnummern 455-6412; -6417 und -6424 vereinbaren.

Die Mitarbeiter im Amt für Wohnbauförderung prüfen, ob die Familie oder der Antragsteller für eine Förderung in Frage kommt, und ob sich der Haushalt das Darlehen auch leisten kann.

Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist. „Manche kommen mit einem Exposé zu uns“, so Silke Bohnsack. Um zu fragen, ob sie sich das Haus leisten können.