Das Bundeswirtschaftsministerium ging auf Anfrage nicht explizit auf die geschilderten Klagen der ehemaligen Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann ein.

Das Bundeswirtschaftsministerium ging auf Anfrage nicht explizit auf die geschilderten Klagen der ehemaligen Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann ein.

Das Ministerium verwies darauf, dass in einer Nebenbestimmung der Ministererlaubnis zur Übernahme des Supermarktgeschäftes durch Edeka bestimmt sei, dass Edeka dem Wirtschaftsministerium einen jährlichen Statusbericht vorzulegen habe. In ihm habe das Unternehmen darzulegen, dass die Auflagen der Ministererlaubnis eingehalten werden. Ein erster Bericht werde noch in diesem Halbjahr erwartet. Erst wenn dieser vorliege, könne das Ministerium eine umfassende Bewertung abgeben.

Formelle Beschwerden seien dem Ministerium bislang nicht vorgetragen worden, so ein Sprecher der Bundesbehörde. Gleichwohl habe es Hinweise einzelner Mitarbeiter auf Verstöße gegeben, die an Edeka und Tengelmann sowie an die Gewerkschaft Verdi weitergegeben worden seien – „mit der Bitte, diesen Hinweisen nachzugehen“.