„Stadt bezahlt Awo jetzt monatlich“ hieß es vor einem Jahr in der NRZ, zweieinhalb Monate, nachdem die Awo Mülheim in die Insolvenz gegangen war. Diese sollte in Eigenregie erfolgen: Dem damaligen Chef des Kreisverbandes, Lothar Fink, wurde Volker Schreck als Sanierungsgeschäftsführer an die Seite gestellt. Löhne und Gehälter der 220 Beschäftigten waren durch Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert, zunächst bis Ende März.

„Stadt bezahlt Awo jetzt monatlich“ hieß es vor einem Jahr in der NRZ, zweieinhalb Monate, nachdem die Awo Mülheim in die Insolvenz gegangen war. Diese sollte in Eigenregie erfolgen: Dem damaligen Chef des Kreisverbandes, Lothar Fink, wurde Volker Schreck als Sanierungsgeschäftsführer an die Seite gestellt. Löhne und Gehälter der 220 Beschäftigten waren durch Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert, zunächst bis Ende März.

Die Frage, wie es weitergehe, drängte sich also auf. Björn Jadzinski, zuständiger Verdi-Sekretär für die Bereiche soziale Dienste und Wohlfahrt berichtete von positiver Stimmung seitens des Betriebsrates: „Alle gehen davon aus, dass wir die Awo retten können.“ Mit Blick auf die Gehälter merkte Jadzinski an, das Insolvenzverfahren könne problemlos verlängert werden. Existenziell wichtig für die Awo sind ihre Verträge mit der Stadt Mülheim, für die sie eine Reihe sozialer und gesellschaftlicher Leistungen erbringt. Insgesamt waren 2 182 000 Euro für das Jahr 2017 an Zahlungen oder Zuschüssen veranschlagt. Vor dem Hintergrund der Insolvenz mussten jedoch besondere Vereinbarungen getroffen werden, erklärte Sozialdezernent Ulrich Ernst. Gezahlt werde jeweils monatlich, und zwar immer erst, nachdem die Leistung erbracht wurde. Vorschüsse gebe es nicht. „Die Schieflage der Awo darf nicht durch die Stadt finanziert werden“, so der Sozialdezernent. Im Rahmen der laufenden Sanierungsbemühungen würden alle Leistungen und alle Entgelte geprüft.

Aus gewerkschaftlicher Sicht fügte Björn Jadzinski hinzu, dass man keinen Nottarifvertrag anbieten könne, um Personalkosten zu senken. Denn: „Die Awo Mülheim zahlt jetzt schon fast zehn Prozent weniger als die Kreisverbände Essen und Oberhausen.“ Der Tarifvertrag, der in Mülheim angewendet wird, entspreche nicht mehr den heutigen Arbeitsbedingungen. Nachbessern müsse man etwa bei Zuschlägen für Nacht-, Sonntagsarbeit oder Rufbereitschaft. Aber Tarifverhandlungen würden erst geführt, wenn der Sanierungsplan steht, so der Verdi-Sekretär.

Anfand Januar kündigte Sanierungsgeschäftsführer Volker Schreck das baldiges Ende des Eigenverwaltungsverfahrens der in die Insolvenz gegangenen Awo an: „Die Sanierung“, so teilte er auf Anfrage mit, „wird in den kommenden beiden Monaten erfolgreich beendet sein.“ Nach Angaben der Geschäftsführung befindet sich das Unternehmen wieder in einer stabilen wirtschaftlichen Lage. „Alle Lieferanten werden weiterhin pünktlich bezahlt, und auf weitere Fremdfinanzierungsmittel konnte verzichtet werden.“ Entspannt wird die Situation auch bei der Gewerkschaft betrachtet: „Es läuft“, sagte Verdi-Sekretär Björn Jadzinski. „Zwischenzeitlich hat es Umstrukturierungen gegeben, aber wir sehen keinen Grund zur Aufregung.“Die wohl größte Veränderung besteht allerdings darin, dass die Awo sowohl die Ganztagsbetreuung als auch die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) an einigen Mülheimer Grundschulen verloren hat. Nach Auskunft von Volker Schreck wurden diese Maßnahmen durch die Stadt neu ausgeschrieben. Den Zuschlag bekamen andere Anbieter – wegen des Insolvenzverfahrens. Hier brach mit insgesamt 900 000 Euro an städtischen Zuschüssen also ein erheblicher Posten weg, der künftig durch andere Einnahmequellen aufgefangen werden muss.

Insgesamt hatte die Stadt Mülheim im Vorjahr knapp 2,2 Mio. Euro an die Awo gezahlt. Alle anderen Leistungen, etwa die Schuldnerberatung oder die Jugendarbeit, laufen ohne nennenswerte Einschränkungen weiter. Um sich erfolgreich sanieren und zukunftsfähig aufstellen zu können, muss die Awo Mülheim zwingend neue Aufgabenbereiche erschließen. Geplant sind hier unter anderem Arbeitsmarktdienstleistungen, etwa Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag der Arbeitsagentur.