Mülheim. . Zusätzlich sind 139 Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde, in 2017 freiwillig ausgereist. Neues Team kümmert sich um das Rückkehrmanagement.

Im vergangenen Jahr sind 139 abgelehnte Asylbewerber freiwillig aus Mülheim ausgereist, 72 wurden abgeschoben. Was in Mülheim mit Asylbewerbern geschieht, deren Antrag abgelehnt worden ist, welche Rückkehrberatung und -hilfe sie hier bekommen können, erklärten Vertreter der Ausländerbehörde den Politikern im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung (BSO).

In einem ehemaligen Bankgebäude an der Leineweberstraße 18-20, neben der Sparkasse, sitzt seit Mai 2017 die Abteilung für das Ausländermelde- und Staatsangehörigkeitswesen (wie das Ausländeramt 32.2. offiziell heißt) auf zwei Etagen. Ein in 2017 neu gegründetes Team mit acht Mitarbeitern kümmert sich dort speziell um das Rückkehrmanagement abgelehnter Asylbewerber.

Seit August 2017 haben Betroffene eine Anlaufstelle

Teamleiter Thomas Geißler berichtete dem BSO-Ausschuss, dass die staatlich anerkannte Rückkehrberatung bis August 2017 exklusiv von der Caritas in Essen geleistet wurde. Seit August 2017 haben die Betroffenen eine Anlaufstelle in Mülheim. Seither konnten 68 Ausreisen in Mülheim begleitet werden, 71 abgelehnte Asylbewerber wurden in Essen betreut, insgesamt reisten also 139 Personen freiwillig aus Mülheim aus.

Drei Termine zur Beratung nehmen Betroffene in der Regel wahr, so Geißler. Es gehe in der Beratung auch um Mittel aus verschiedenen internationalen Fördertöpfen, die die Rückkehrwilligkeit fördern sollen. Nicht alle Menschen wollen freiwillig ausreisen.

Eine Abschiebung ist das letzte Mittel

Eine Abschiebung, so Thomas Geißler, sei aber immer das letzte Mittel, die einschneidendste Maßnahme. Das werde Betroffenen auch klar und deutlich gemacht. „Das ist“, so Geißler, „vor allem bei Familien für alle Seiten sehr unangenehm.“ Die Situation am Morgen der Abholung selbst beschreibt er als „unerträglich“. Abgeschobene bekämen eine Einreisesperre von 30 Monaten. Vor Ort sind am Morgen der Abschiebung neben der (Bundes-)Polizei auch Betreuer, Dolmetscher, Ärzte. Die durchschnittlichen Kosten für eine Abschiebung schätzt Ausländeramtsleiter Udo Brost auf etwa 1800 €.

Unter den 72 Mülheimer Abschiebefällen seien auch 24 Dublinüberstellungen gewesen. Das Dublin-Verfahren regelt bekanntlich, dass Asylbewerber in dem Land zu registrieren sind, in dem sie die Europäische Union betreten. Im letzten Jahr habe es in Mülheim 100 Dublinfälle gegeben, Menschen, die dann etwa nach Norwegen, Belgien oder auch Italien gebracht wurden.

Fehlende Papiere verzögern die Abschiebung

Was eine Abschiebung verzögern kann, sind meist fehlende Ausweisdokumente oder Reiseunfähigkeit, sowie Hürden der Herkunftsländer. Unter höhere Gewalt fallen etwa nicht (mehr) verfügbare Flüge, wenn etwa ein Flugunternehmen Pleite macht.

Die Kosten für eine Abschiebung werden von Bund und Land getragen, erklärt Thomas Geißler. Kosten für Pässe oder ein Zugticket werden auch schon mal über das Sozialamt abgerechnet.

Die Kosten für trägt das Land

Die freiwillige Ausreise kostet in der Regel den Transfer, also Rückreisekosten für Bus, Zug oder Flugzeug. Eine Abschiebung, so Geißler, sei merklich teurer. Diese Kosten trägt das Land, belastet werden Kommunen aber durch ihre Personalkosten. Die Kostenaufstellung macht das Land, die Kosten sind theoretisch vom Abgeschobenen bei erneuter Einreise zu zahlen.

Im letzten Jahr kamen zehn Personen aus Mülheim in Abschiebehaft. Das geschieht, wenn befürchtet wird, dass sich Personen der Abschiebung entziehen könnten oder das auch schon mal getan haben.

2569 Asylbewerber in 2017 anerkannt

- Anerkannt wurden in Mülheim im letzten Jahr 2569 Asylbewerber. Nicht alle bleiben dann auch in Mülheim wohnen. Ausländeramtsleiter Udo Brost schätzt die Quote allerdings auf 95%.

- 90 bis 95% der abgelehnten Asylbewerber klagen vor dem Verwaltungsgericht . Wer aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt, dessen Klage habe keine aufschiebende Wirkung, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hätte, erklärt Brost. Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Als Überbrückungsgeld erhält jede Person, die abgeschoben wird, 50 €.

- Die teuerste Abschiebung habe geschätzte 35 000 € gekostet, erinnert sich Brost an einen länger zurückliegenden Fall. Es komme oft vor, dass abgelehnte Asylbewerber untertauchten. „Es gibt keine Residenzpflicht in der zugewiesenen Unterkunft.“