Oberhausen/MÜlheim/Duisburg. . Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat den Widerspruch von Anwohnern und einer Bürgerinitiative gegen den Bau und Betrieb der Anlage abgelehnt.

Das Windrad im Styrumer Ruhrbogen auf der Deponie am Kolkerhofweg darf weiter gebaut werden. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf lehnte jetzt den Widerspruch der Anwohner Helga und Hans-Werner Jansen gegen den Bau und Betrieb der Anlage ab.

Weder was die Lärmbelastung noch die Verschattung durch die Rotorblätter noch die Ausmaße der gesamten Anlage betrifft, folgte der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Dr. Christoph Werthmann, den Klägern, die in Alstaden in einem Einfamilienhaus in 680 Metern Entfernung zum Windrad wohnen. Ein weiteres Gutachten zum Lärm, wie es die Kläger gefordert hatten, lehnte der Richter ebenfalls ab. Er erwarte daraus keine neue Erkenntnis.

Klage stellvertretend für viele hundert Anwohner

Nach den vorliegenden Berechnungen wird die Beschallung durch das Windrad den nächtlichen Grenzwert von 35 Dezibel nicht übersteigen. Die Kläger sehen sich jedoch an dem Ort zusätzlich weiteren Lärmbelastungen durch die nahe Autobahn, durch den Flugverkehr und die Güterbahnstrecke ausgesetzt. Hans-Werner Jansen verweist auf das Land Bayern, wo Windräder im Umkreis von zehn Kilometern zur Wohnbebauung nicht genehmigt werden.

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In NRW ist der Bau in dem vorliegenden Abstand im Styrumer Bogen noch erlaubt. Die neue Landesregierung will jedoch die Abstandsgrenze wieder auf 1500 Meter erhöhen. Doch davon kann das Ehepaar Jansen nicht profitieren.

Helga Jansen klagte stellvertretend für viele hundert Anwohner und Bewohner im Stadtteil Alstaden und den angrenzenden Gebieten von Duisburg und Mülheim. Der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Duisburg-Werthacker, Wolfgang Stahl, zeigt sich enttäuscht von der Ablehnung. Fast vier Jahre dauerte der Widerstand gegen den Bau. „Der ist politisch gewollt“, sagt er und bedauert, dass die Bedürfnisse und der Schutz der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt werden.

„Optisch bedrängende Wirkung“ der Windkraftanlage

Mehrfach hatten die Gegner auch auf die „optisch bedrängende Wirkung“ der Windkraftanlage auf der Deponie verwiesen. Als „rücksichtslos“ wird dies empfunden. Auch dem konnte das Gericht nicht folgen: „Es gibt keinen Schutz für einen freien Blick in die Natur“, hieß es. Zudem handele es sich um einen subjektiven Eindruck.

Der Schatten, den die Rotorblätter bei manchen Wetterlagen werfen, war ein weiterer Kritikpunkt. Doch diese Anlagen, so der Richter, schalteten sich automatisch ab, wenn der Schattenwurf 30 Minuten am Tag überschreiten sollte. Die halbe Stunde gilt wiederum als zumutbar.

Was bleibt den Klägern? Sie sollten, empfiehlt ihnen ihr Anwalt Ulf Prechtl, darauf achten, ob die Anlage, wenn sie im Betrieb ist, eventuelle weitere Störsignale sendet. Das Ehepaar Jansen hofft, dass die Stadt Mülheim sorgsam darauf achtet, dass die Betreiber alle Auflagen, auch die für den Naturschutz, erfüllen.

>>> Gesamthöhe mit Deponie beträgt 149 Meter

Das Windrad ist Bestandteil des Energieparks Styrumer Ruhrbogen. Neben dem Windrad wollen der Gelsenkirchener Energie- und Wasserversorger Gelsenwasser und der Mülheimer Energiedienstleister Medl auch ein Photovoltaik-Feld errichten.

Das Windrad erreicht samt Deponie eine Höhe von 149 Metern. Jährlich sollen etwa fünf Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden. Damit ist es möglich, rund 2000 Drei-Personen-Haushalte der Stadt mit erneuerbarer Energie zu versorgen.