Mülheim. . Die Verkehrssünderdatei wurde bereits im Jahr 1958 angelegt. Die städtische Bußgeldstelle meldet die Verkehrsverstöße aus Mülheim dorthin.

Die Verkehrssünderdatei in Flensburg wurde bereits im Jahr 1958 angelegt: Seit 60 Jahren, seit Januar 1958, sammelt das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) dort die Verkehrsverstöße. Wie kommen die Punkte aus Mülheim aufs Konto in Flensburg?

Ob nun ein Mülheimer oder ein auswärtiger Verkehrssünder innerhalb der Mülheimer Stadtgrenzen einen Verkehrsverstoß begeht: Wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt, meldet die städtische Bußgeldstelle (in der Mülheimer Verwaltung ist die im Ordnungsamt angesiedelt) dies per EDV nach Flensburg. Über 60 Euro Geldbuße ist mit einem Punkt zu rechnen, so Bernd Otto, der Leiter des Ordnungsamtes.

Ab vier, fünf Punkten gibt es eine Verwarnung

„Gesammelt“ werden alle Punkte – ob der Verstoß des Autofahrers nun in Mülheim oder woanders erfolgte – im Verkehrszentralregister des KBA. Seit Mai 2014 wird bei acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. Seither heißt das Verkehrszentralregister auch „Fahreignungsregister“, und es informiert die Führerscheinstelle in der Gemeinde des Autofahrers – in Mülheim ist die im Bürgeramt – über den Punktestand.

Ab vier, fünf Punkten, so Bürgeramtsleiter Reinhard Kleibrink, „gibt es eine Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit des Punkteabbaus.“ Bei bis zu fünf Punkten kann bei Teilnahme an einem Seminar ein Punkt abgebaut werden. „Das machen nicht viele“, weiß Kleibrink: Die Kosten würden gescheut. Ernster wird es bei sechs, sieben Punkten: Es gibt eine Verwarnung. „Das ist die gelbe Karte“, so Reinhard Kleibrink.

Ein Seminar zur Einstellungsüberprüfung und zur Verhaltensänderung wird dann angeraten sein, doch Punkteabzug gibt’s dafür nicht mehr, erklärt der Amtsleiter.

Bei acht Punkten wird der Führerschein für sechs Monate entzogen. Mindestens, denn nach Ablauf eines halben Jahres muss zuerst die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt) erfolgreich bestanden sein, damit es die „Fleppe“ zurückgibt.

Da war das Punktekonto gleich auf einmal voll

An einen „Punktekönig“ kann sich Amtsleiter Kleibrink sogar erinnern, wenn es auch schon etwas länger her ist. Ein Fahrer sei nächtens mal über drei rote Ampeln an einer Straße gefahren, weiß er noch. Da war das Punktekonto gleich auf einmal voll, und der Führerschein war weg. Dabei hätte einmal das volle Rotlicht zu missachten schon fürs Fahrverbot gereicht. Auch, wenn das Punktekonto in Flensburg noch Luft nach oben gehabt hätte. Der Führerschein muss dann für vier Wochen abgeben werden, übrigens in der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes.

„Es sind dafür schon welche mit dem Auto angekommen“, berichtet Amtsleiter Bernd Otto. Nicht so clever, wenn man danach nicht mehr hinter das Steuer darf. . .

>>> WANN PUNKTE GELÖSCHT WERDEN

Wann werden die Punkte gelöscht? Das kommt auf den Verstoß an. Nach zwei Jahren und sechs Monate etwa bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten – zum Beispiel bei Handy am Steuer.

  • Bei Alkoholdelikten kann es auch fünf Jahre dauern. Weitere Info unter: https://www.kba.de