Seit Beginn des Jahres gilt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wie es anzuwenden ist, dazu bietet der Unternehmerverband Infoveranstaltungen und Seminare an. „Ein intelligentes Vergütungspaket, zu dem auch die betriebliche Altersversorgung gehört, ist heute wesentliches Instrument, um Fachkräfte zu finden und zu binden.“ Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, begrüßt das neue Gesetz. Neben Infoveranstaltungen für Verbandsmitglieder gibt es am 21. März im Haus der Unternehmer auch ein offenes Seminar: „Da die neuen Regelungen für alle Arbeitgeber gelten, werden die wichtigsten Änderungen bei diesem Kompaktseminar dargestellt.“

Seit Beginn des Jahres gilt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wie es anzuwenden ist, dazu bietet der Unternehmerverband Infoveranstaltungen und Seminare an. „Ein intelligentes Vergütungspaket, zu dem auch die betriebliche Altersversorgung gehört, ist heute wesentliches Instrument, um Fachkräfte zu finden und zu binden.“ Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, begrüßt das neue Gesetz. Neben Infoveranstaltungen für Verbandsmitglieder gibt es am 21. März im Haus der Unternehmer auch ein offenes Seminar: „Da die neuen Regelungen für alle Arbeitgeber gelten, werden die wichtigsten Änderungen bei diesem Kompaktseminar dargestellt.“

Weil das Haftungsrisiko bei Betriebsrenten entfällt, will es die Bundesregierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiver machen, eine Betriebsrente anzubieten. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden. „Darüber hinaus wird den Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützen“, erläutert Schmitz.

Für die Arbeitnehmer sieht das neue Gesetz eine stärkere Aufklärung vor. Es beinhaltet auch deutlich verbesserte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Einführung eines Freibetrages. Zudem können nun auch Beschäftigte, die aus der Elternzeit zurückkehren, „fehlende“ Beiträge steuerfrei nachzahlen. Foto: Unternehmerverband