Zum 1. Januar 2018 erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam.
Zum 1. Januar 2018 erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam.
Als Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2018 werden demnach für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs 348 Euro gewährt. Für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres erhalten Erziehungsberechtigte 399 Euro, vom 13. Lebensjahr an 467 Euro.
Darauf sei noch nach § 161 2b des Bürgerlichen Gesetzbuches das hälftige Kindergeld anzurechnen, da es in dieser Höhe den Barbedarf des Kindes mindere, so die Verwaltung. Ab dem 1. Januar 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro.
Zum 1. Januar ist auch die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert worden. Nähere Informationen stehen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/.
Eltern, deren Kinder durch das Sozialamt im Rahmen einer Beistandschaft vertreten werden, erhalten automatisch ein Informationsschreiben mit den neuen Unterhaltsbeträgen. Beim Unterhaltsvorschuss ist laut Stadt davon auszugehen, dass die Beträge unter Anrechnung des Kindergeldes angepasst werden.