Mülheim. . Mit Verweis auf den Glücksspielstaatsvertrag hat die Stadt nur wenigen Betrieben die Konzession entzogen. Und sieht sich sieben Klagen gegenüber.

Würde man den Glückspielstaatsvertrag von 2012 eng auslegen, dürfte es seit dem 1. Dezember dieses Jahres nur noch 17 Spielhallen mit 204 Geldspielgeräten in der Stadt geben. Die Realität sieht mit 60 Spielhallen und 620 Automaten aber anders aus. Das Ordnungsamt hat Mühe, die Konzessionen zum Aufstellen der Spielgeräte einzukassieren. Mehr noch: Die Stadt sieht sich bereits sieben Klagen von Spielhallen-Betreibern gegenüber.

Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen

Zur Einordnung: Der Glücksspielstaatsvertrag von Dezember 2012 hatte zum Ziel, die Auswüchse des Glücksspiels zu stoppen und dem Trend entgegenzuwirken, dass an immer mehr Geldspielgeräten immer mehr Geld verzockt wird. Der Staatsvertrag regelte, wie sich die Branche bis zum 1. Dezember 2017 zu ordnen habe: Im Umkreis von 350 Metern sollte es nur noch eine einzige Konzession für den Betrieb einer Spielhalle mit maximal zwölf Spielgeräten geben. Ebenso sollte es im Abstand von 350 Metern keine Spielhallen mehr in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen geben.

17 Erlaubnisse zum Weiterbetrieb

Die Regelung hätte für Mülheim die Folge, dass es hier nur noch 17 statt 60 Spielhallen geben dürfte. Dem entsprechend hat die Stadt auch nur 17 Erlaubnisse zum Weiterbetrieb bestehender Spielhallen erteilt. Doch habe sie darüber hinaus nach einer Härtefallprüfung 29 weitere Konzessionen erteilen müssen, so Jörg Eickhoff vom Ordnungsamt. Das sehe ein entsprechender Ministererlass in NRW so vor. Demnach seien als Härtefall etwa langfristige, nicht kündbare Mietverträge oder noch nicht amortisierte Investitionen anzuerkennen. Die Härtefallregelung ist in 28 der 29 Fälle bis zum 30. Juni 2021 begrenzt, wenn der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ausläuft. Eine läuft früher ab.

© Helge Hoffmann

Von vier Spielhallen lagen der Stadt zuletzt noch keine Anträge zur Verlängerung der Konzession vor, eine Härtefallprüfung stand noch aus. An der Eppinghofer Straße sei eine Spielhalle geschlossen worden, im Rhein-Ruhr-Zentrum zwei, so Eickhoff. Sieben Spielhallen-Betreibern versagte das Ordnungsamt die Konzession – und sieht sich nun sieben Klagen gegenüber. Es wird knifflig vor Gericht. „Aktuell ist keine Grundsatzentscheidung zum Thema in Sicht, viele Fragen sind unbeantwortet“, sagt Eickhoff mit Blick auf etliche Klageverfahren auch aus anderen Städten, mit denen es die Verwaltungsgerichte zu tun haben.

Ein Teilerfolg zu vermelden

Die Härtefallregelung hätte man weglassen sollen, dann wäre man dem Ziel nähergekommen, die Geräte abzubauen, die die Glücksspielsucht fördern“, sagt Eickhoff. „Die Übergangsfristen hätten vielleicht gereicht, um Veränderungen vorzunehmen.“ So erweise sich der Glücksspielstaatsvertrag aber nicht als „die Lösung, die sich mancher erwünscht hat“. Immerhin sei ein Teilerfolg zu vermelden. Seit er in Kraft getreten sei, seien keine neuen Standorte hinzugekommen, sagt Eickhoff. „Und über kurz oder lang wird ein Teil der Spielhallen schließen müssen.“

<<< SPIELGERÄTESTEUER GESTIEGEN

Die Stadt hat die Spielgerätesteuer in den vergangenen Jahren kräftig erhöht. Galt bis Anfang 2006 noch ein Steuersatz von 12,5 Prozent auf jeden in Spielhallen verzockten Euro, so verlangt die Stadt seit 2017 gar einen Steuersatz von 24 Prozent.

Die letzte Steuererhöhung galt ausdrücklich der Rettung der Lernwerkstatt Natur.