„Ein Feuerwerk darf nicht länger als 30 Minuten dauern und auch die Uhrzeiten sind zum Schutz der Nachtruhe vorgeschrieben“, so Ordnungsamtsleiter Bernd Otto. In der Sommerzeit muss das bunte Knallen um 22.30 Uhr enden. Im Mai, Juni und Juli dürfe ausnahmsweise bis 23 Uhr abgefeuert werden. In der Winterzeit muss es um 22 Uhr beendet sein. Was die Anzahl der Feuerwerke angeht, gibt es allerdings keine Begrenzung. Theoretisch könnten also wöchentlich Himmelsraketen steigen. „Aber das macht ja keiner, allein weil es zu teuer wäre“, sagt Otto.

„Ein Feuerwerk darf nicht länger als 30 Minuten dauern und auch die Uhrzeiten sind zum Schutz der Nachtruhe vorgeschrieben“, so Ordnungsamtsleiter Bernd Otto. In der Sommerzeit muss das bunte Knallen um 22.30 Uhr enden. Im Mai, Juni und Juli dürfe ausnahmsweise bis 23 Uhr abgefeuert werden. In der Winterzeit muss es um 22 Uhr beendet sein. Was die Anzahl der Feuerwerke angeht, gibt es allerdings keine Begrenzung. Theoretisch könnten also wöchentlich Himmelsraketen steigen. „Aber das macht ja keiner, allein weil es zu teuer wäre“, sagt Otto.

Privat dürften, mit Ausnahme an Silvester, nur Bodenfeuerwerke abgefeuert werden. „Es ist viel zu gefährlich, wenn auch unter dem Jahr Laien Raketen abschießen würden und bei den unwissenden Nachbarn die Fenster geöffnet sind“, erläutert Otto. Diese privaten Lichtspektakel, die zu besonderen Anlässen gestattet sind, müssten beim Ordnungsamt genehmigt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung schriftlich gestellt werden. Die Genehmigungserteilung ist gebührenpflichtig.