Im letzten Sommer sah es so aus, als dürften nicht alle Bewohner die Adresse Entenfang 7, idyllisch auf dem Campingplatz am See gelegen, behalten. In einem aufwendigen Verfahren wollte die Bauverwaltung der Stadt prüfen, wer dort bis zum Lebensende bleiben darf, wer für eine Zeit noch geduldet wird und wer sein Häuschen dort als Erstwohnsitz recht schnell aufgeben muss. Dauerwohnen mit Erstwohnsitz ist auf dem Areal verboten. „Viele der Bewohner“, erklärte vor einem Jahr Ramona Baßfeld, Ratsfrau und eine langjährige Bewohnerin am Entenfang, „sind sehr beunruhigt.“ Es gehe um Existenzen, sagte sie. Und es seien in der Regel nicht die Gutbetuchten, die dort lebten. Sein ganzes Vermögen hatte mancher in das Haus investiert, das auf einem Pachtgrundstück steht und für das es keine Baugenehmigung gibt. „Uns geht es darum“, sagte Felix Blasch von der Bauverwaltung, „im Rahmen des rechtlich Möglichen verträgliche Lösungen finden.“ Er sprach von einem außergewöhnlichen Verfahren. Jeder Bewohner war im Sommer 2016 von der Stadt angeschrieben worden. „Wir haben es bei den Erstwohnsitzen am Entenfang mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu tun, daher ist ein Anhörungsverfahren erforderlich.“ Es ging unter anderem darum: Wer wohnt wie lange schon dort und wie sieht seine soziale, wirtschaftliche Situation aus? Das Alter spielte eine Rolle, auch der Gesundheitszustand. „Wir werden jeden einzelnen Fall prüfen und entscheiden“, sagte Blasch und betonte, dass eine Gleichbehandlung und damit Vergleichbarkeit gegeben sein muss. Die Stadt selbst stand unter Druck, weil das Land sie aufgefordert hatte, den Zustand des illegalen Wohnens zu beenden. Am Ende, so Blasch, werde man im Einzelfall sicherlich für den einen oder anderen eine lebenslange Duldung aussprechen, weil vielleicht im hohen Alter oder bei angeschlagener Gesundheit ein Umzug nicht mehr zumutbar sei. Das Dauerwohnen hatte sich über Jahrzehnte entwickelt. „Wir werden es über Jahre wieder abbauen“, sagte der Stadtplaner. Gleichzeitig arbeitete die Stadt an einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet.

Im letzten Sommer sah es so aus, als dürften nicht alle Bewohner die Adresse Entenfang 7, idyllisch auf dem Campingplatz am See gelegen, behalten. In einem aufwendigen Verfahren wollte die Bauverwaltung der Stadt prüfen, wer dort bis zum Lebensende bleiben darf, wer für eine Zeit noch geduldet wird und wer sein Häuschen dort als Erstwohnsitz recht schnell aufgeben muss. Dauerwohnen mit Erstwohnsitz ist auf dem Areal verboten. „Viele der Bewohner“, erklärte vor einem Jahr Ramona Baßfeld, Ratsfrau und eine langjährige Bewohnerin am Entenfang, „sind sehr beunruhigt.“ Es gehe um Existenzen, sagte sie. Und es seien in der Regel nicht die Gutbetuchten, die dort lebten. Sein ganzes Vermögen hatte mancher in das Haus investiert, das auf einem Pachtgrundstück steht und für das es keine Baugenehmigung gibt. „Uns geht es darum“, sagte Felix Blasch von der Bauverwaltung, „im Rahmen des rechtlich Möglichen verträgliche Lösungen finden.“ Er sprach von einem außergewöhnlichen Verfahren. Jeder Bewohner war im Sommer 2016 von der Stadt angeschrieben worden. „Wir haben es bei den Erstwohnsitzen am Entenfang mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu tun, daher ist ein Anhörungsverfahren erforderlich.“ Es ging unter anderem darum: Wer wohnt wie lange schon dort und wie sieht seine soziale, wirtschaftliche Situation aus? Das Alter spielte eine Rolle, auch der Gesundheitszustand. „Wir werden jeden einzelnen Fall prüfen und entscheiden“, sagte Blasch und betonte, dass eine Gleichbehandlung und damit Vergleichbarkeit gegeben sein muss. Die Stadt selbst stand unter Druck, weil das Land sie aufgefordert hatte, den Zustand des illegalen Wohnens zu beenden. Am Ende, so Blasch, werde man im Einzelfall sicherlich für den einen oder anderen eine lebenslange Duldung aussprechen, weil vielleicht im hohen Alter oder bei angeschlagener Gesundheit ein Umzug nicht mehr zumutbar sei. Das Dauerwohnen hatte sich über Jahrzehnte entwickelt. „Wir werden es über Jahre wieder abbauen“, sagte der Stadtplaner. Gleichzeitig arbeitete die Stadt an einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet.

Am Ende des Jahres konnten die Bewohner am Entenfang aufatmen. Bis dahin hatte die Stadt sehr viele Einzelgespräche geführt. Die meisten Anwohner konnten gute Gründe vorbringen, warum sie unbedingt bleiben wollen. Existenzängste waren aufgekommen unter den Bewohnern, die zum Teil ihr gesamtes Vermögen in ihr Häuschen am See investiert hatten. Die Stadt hatte das Dauerwohnen dort über Jahre toleriert. Die Politiker hielten ihr Versprechen, sich für sozialverträgliche Lösungen stark machen zu wollen. „Viele hätten mit einem erzwungenen Umzug große persönliche Probleme bekommen“, erklärte Planungsamtsleiter Jürgen Liebich und betonte, dass auch die Bezirksregierung der Stadt Spielraum gelassen habe. Wer krank und gebrechlich ist und dort sein sicheres soziales Umfeld hat, soll bleiben können. Und auch jene, die sich finanziell keine Stadtwohnung leisten können, sollten nicht die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen. Familien, zum Teil in mehreren Generationen, wollte auch keiner auseinanderreißen. „Die Stadtverwaltung“, lobte Ramona Baßfeld habe sich große Mühe geben, jeden einzelnen Fall zu bewerten. Fest steht: Der Wohnsitz darf in keinen Fall mehr als Erstwohnsitz vererbt oder verkauft werden. „Das wird für viele zu finanziellen Verlusten führen“, weiß Baßfeld. Aus dem Campingplatz macht die Stadt ein Sondergebiet „Wochenendplatz“, um so die planungsrechtlich nicht genehmigte Nutzung zu legalisieren.