mülheim. . Die Verwaltung stellt im Umwelt- und Planungsausschuss ihr Konzept für das Bestattungsangebot in der Stadt vor.
Die Flächen sind zu groß, der Pflegeaufwand ist hoch und das Angebot orientiert sich nicht ausreichend an den aktuellen Bedürfnissen. Zu diesem Schluss gelangt das Friedhofsentwicklungskonzept unter anderem, das die Stadt von dem Kasseler Büro „PlanRat“ hat erstellen lassen und das sie am Dienstag im Umwelt- und Planungsausschuss vorstellt.
Nur noch 51 Prozent der Gesamtfläche wird bis 2039 benötigt
Demnach werden bis 2039 – dann sollen die Vorschläge umgesetzt sein – nur noch 51 Prozent der Flächen auf den insgesamt acht Friedhöfen gebraucht. Nicht alle Flächen können geschlossen, entwidmet oder verkauft werden, da ein Teil unter Denkmalschutz steht, Kriegsgräber vorhanden sind oder noch Ruhefristen beziehungsweise Nutzungsrechte bestehen. Deshalb möchte man die Bestattungsflächen in Kernbereichen konzentrieren, um den Pflegeaufwand in den Außenbereichen zu verringern. Wenig genutzte Wege und kleine Flächen sollen verbunden und in Wiesen umgewandelt werden, um Großflächenmäher einzusetzen und Pflegekosten zu sparen.
Ein Knackpunkt könnte der Winterdienst sein. Der soll auf Friedhofswegen und Parkplätzen möglichst reduziert werden. Und apropos Maschineneinsatz: Der wird laut Konzept steigen, da der Altersdurchschnitt der Angestellten „überdurchschnittlich hoch“ und mit einer steigenden Krankheitsquote zu rechnen sei. Der Altersschnitt lag im Januar bei 47 Jahren, die Krankheitsquote zwischen 2013 und 2016 bei rund 10 Prozent.
Individuelle Bedürfnisse spielen eine größere Rolle
Die Organisation der Friedhöfe soll über drei Bezirksstandorte laufen. Wo diese sein werden, hängt vom Immobilienservice ab, der die Bausubstanz an den Friedhöfen untersucht. Vor allem aber möchte die Stadt ihr Bestattungsangebot verändern und mehr auf die heutigen Bedürfnisse der Angehörigen gehen. Unter anderem möchte sie zusätzlich auf pflegeleichte Sarg-Wahlgräber und Sarg-Reihengräber setzen, genauso wie auf Urnengemeinschaftsgrabanlagen.
Wie sich die Maßnahmen auf die Gebühren auswirken, scheint noch nicht abschließend geklärt. Verklausuliert erklärt die Stadt aber bereits, bei der Kalkulation „bestehende Gestaltungsspielräume innerhalb des Gebührenrechts zu nutzen, um steuernd auf die Bestattungsnachfrage einzuwirken und um damit die Rahmenbedingungen für die angestrebte Entwicklung der jeweiligen Friedhofsanlage positiv zu beeinflussen“.