Mülheim-Speldorf. . Derzeit prüft ein Sachverständiger, ob der geplante zweite Fluchtweg für das Obergeschoss an der Richard-Wagner-Straße genehmigungsfähig ist.

Der Verein „Soziale Kinder- und Jugendarbeit“ (SKJ) sucht als Vermieter des Hauses an der Richard-Wagner-Straße derzeit eine Lösung für den Brandschutz, damit der Hort für die nächsten rund dreieinhalb Jahre in den Räumen im zweiten Obergeschoss bleiben kann. So lange dauert noch der Mietvertrag mit der Stadt. Und eventuell habe man nun eine Möglichkeit gefunden, um den geforderten zweiten Fluchtweg im OG einzurichten, so SKJ-Geschäftsführer Claus Schindler. Demnach prüft derzeit ein Sachverständiger, ob die Pläne genehmigungsfähig sind. Bei grünem Licht könne man den Bauantrag stellen, so Schindler weiter, der den finanziellen Aufwand „deutlich unter dem“ taxiert, was der Immobilienservice veranschlagt hatte. Der Eigenbetrieb der Stadt hatte den Ausbau einen zweiten Fluchtweges in einer ersten Schätzung auf rund 20.000 Euro beziffert.

Das finanzielle Volumen war zunächst auch der maßgebliche Knackpunkt. Der gemeinnützige Verein SKJ, der seit 50 Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt engagiert ist, sah sich zunächst nicht in der Lage, die notwendigen Maßnahmen zu stemmen, woraufhin die Stadt als Mieter der Räume vorschlug, die Hortgruppe aufzulösen und die Kinder auf die OGS-Gruppen ihrer jeweiligen Schule zu verteilen. Das trug die Ratsmehrheit nicht mit; sie forderten, dass die Hortgruppe an Ort und Stelle bestehen bleibt und der Vermieter für den Brandschutz zu sorgen hat.