Einen Rechtsanspruch auf ausreichende, niedrigschwellige und offene Beratungsangebote für überschuldete Menschen fordert der Leiter der Schulden- und Insolvenzberatungsstelle der Awo in Mülheim, Carsten Welp.
Einen Rechtsanspruch auf ausreichende, niedrigschwellige und offene Beratungsangebote für überschuldete Menschen fordert der Leiter der Schulden- und Insolvenzberatungsstelle der Awo in Mülheim, Carsten Welp.
„Wenn Menschen in finanzielle Not geraten, brauchen sie unabhängig von der Einkommenssituation Unterstützung. Denn Überschuldung destabilisiert die Betroffenen auf vielfältige Weise, nicht nur durch oft ungeklärte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen, sondern auch in psychischer und gesundheitlicher Hinsicht“, sagt Carsten Welp anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung.
Nicht selten entstehe ein Teufelskreis, den die Betroffenen oft ohne Begleitung nicht mehr durchbrechen könnten.
Verschuldung ist kein Einzelfall. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände haben 647 136 Personen wegen finanzieller Probleme im Jahr 2015 in einer der 1400 Schulden- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland das Beratungsangebot in Anspruch genommen. Die Schuldenhöhe der beratenen Personen betrug durchschnittlich 34 400 Euro, was etwa dem 33-fachen ihres Monatseinkommens entspricht.
Hauptursachen für die Überschuldung waren Arbeitslosigkeit, längerfristiges Niedrigeinkommen, gesundheitliche Probleme, Trennung oder Tod des Partners.
Aus seiner Erfahrung in der Praxis hält es der Berater auch für notwendig, eine bedarfsdeckende Existenzsicherung zu gewährleisten. Viele Ratsuchende, so seine Beobachtung, seien in prekären Beschäftigungsverhältnissen, sogenannte „Aufstocker“. Die Grundversorgung mit Energie gehört für ihn zur Existenzsicherung. „Die gestiegenen Kosten für Energie führen dazu, dass immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen ihre Strom- und Heizkostenrechnung nicht mehr bezahlen können und sich verschulden.“