Broich. . Neubauten am Uhlenhorstweg neben Haus Küchen sind korrekt. Regierungspräsidium folgt Begründung des Baudezernats für diesen Einzelfall.

  • Die Einzelfallentscheidung der Stadt wurde durch das Regierungspräsidium bestätigt
  • Leser zeigen trotzdem kein Verständnis für die Baugenehmigung im Uhlenhorst
  • Das Baudezernat steht seit einem Jahr wegen zu vieler Genehmigungen im Außenbereich unter Beobachtung

Im Uhlenhorstwald dreht sich ein Baukran, obwohl Neubauten im so genannten Außenbereich sensible Angelegenheiten sind. Gleichzeitig steht das städtische Baudezernat seit einem Jahr unter besonderer Beobachtung der Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne), „wegen zu vieler Genehmigungen im Außenbereich“. Weil trotzdem am ehemaligen Haus Küchen (Uhlenhorstweg 29) ein weiterer Neubau entsteht, reagieren Bürger verärgert und mit Unverständnis.

Eine Anfrage des Bürgerlichen Aufbruchs Mülheim (BAMH) zum Neubau im Uhlenhorst hat Baudezernent Peter Vermeulen laut Aussage des BAMH-Fraktionsvorsitzenden Jochen Hartmann bis heute nicht beantwortet. Auf die Nachfrage habe Dezernats-Referent Klaus Beisiegel reagiert: Die BAMH werde „zu gegebener Zeit“ eine Antwort erhalten. So steht es im Antrag für die heutige Sitzung des Planungsausschusses.

Die BAMH hat dazu Akteneinsicht darüber beantragt, wann die städtische Baubehörde die Baugenehmigungen erteilt habe und ob Verlängerungsanträge eingegangen seien. Bis jetzt blieben die Bauakten für die BAMH verschlossen.

Auch Leser fragen, warum im Uhlenhorst neu gebaut werden darf. „Geht das so weiter, haben wir bald keine großen Grünbereiche mehr zur Erholung“, mahnt eine Saarnerin. „Die Großen kriegen alles genehmigt“, sagt ein Mann am Bauzaun. „Aber wehe deine Laube ist drei Zentimeter zu hoch, dann wollen sie dich bestrafen.“

Villa blieb als Denkmal erhalten

Vor vor einem Jahr begann der Eigentümer mit dem Umbau der ehemaligen Residenz Uhlenhorst zum Wohnhaus (diese Zeitung berichtete). Die Villa blieb als Denkmal erhalten. Stadtsprecher Volker Wiebels erklärt: „Auch ein Denkmal muss für private Eigentümer finanziell tragbar sein.“ In der Vergangenheit seien ergänzende Gebäude im Umfeld der Villa entstanden, bestätigt er. „Die Baugenehmigungen seien schon vor rund zehn Jahren erteilt worden. Die letzte wird allerdings erst jetzt ausgeschöpft“, sagt Wiebels und erklärt damit den Neubau.

In der Nähe des ehemaligen Haus Küchen wird gebaut.
In der Nähe des ehemaligen Haus Küchen wird gebaut. © Miriam Fischer

In ihm entstehen 14 Wohneinheiten und eine Tiefgarage. „Die Genehmigungen für die bereits entstandenen Gebäude und für das, was jetzt entsteht, würden wir heute so nicht mehr erteilen“, fügt der Stadtsprecher an. Aber der Grundstückseigentümer genieße einen Vertrauensschutz. Daher könnten damalige Genehmigungen nicht wieder zurückgenommen werden. Auch der Umbau des alten Kutscherhauses wurde genehmigt.

Das Regierungspräsidium bestätigt den Stadtsprecher. „Die Baugenehmigung der Stadt Mülheim für das Bauvorhaben Uhlenhorstweg 33 a war Anlass für dieses fachaufsichtliche Verfahren“, gibt Pressesprecherin Dagmar Groß die Antwort der Aufsichtsbehörde weiter.

Einzelfallentscheidung

„Die Stadt Mülheim ist nach ausgiebiger Prüfung der Einzelfallentscheidung nach Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens zu dem Ergebnis gekommen, den Vorbescheid und die Baugenehmigung für dieses Bauvorhaben einschließlich der Nachträge nicht ... zurückzunehmen. Diese Einzelfallentscheidung war ausführlich begründet und nachvollziehbar dargelegt. Ein fachaufsichtliches Einschreiten war nicht erforderlich“, heißt es dazu aus Düsseldorf.

Fragen an das Baudezernat

Zur heutigen Planungsausschuss-Sitzung stellt der BAMH folgende Fragen: Wann wurde für welches Objekt eine B augenehmigung erteilt? Wann wurde der jeweilige Baubeginn gegenüber der Verwaltung angezeigt? Wann wurde der jeweilige konkrete Baubeginn durch die Verwaltung festgestellt?

Wann wurde mit welcher Begründung für welches Objekt die Baugenehmigung jeweils verlängert? War die Bezirksregierung mit der Erteilung und den Verlängerungen der Baugenehmigungen befasst? Wie war das Ergebnis der Prüfungen? Auf welcher Grundlage fand wie die Erschließung der Baufelder statt?