Mülheim. . Die Mülheimer Wirtschaftsförderung führt mit einer Reihe von Interessenten Gespräche über die Nutzung des Geländes an der Weseler Straße.
- Die Stadt erstellt für das Gelände, wo die Schrottverarbeitung erfolgte, einen neuen Bebauungsplan
- Künftig darf dort nur noch nicht störendes Gewerbe sich niederlassen
- Die Wirtschaftsförderung führt mit mehreren Interessenten Gespräche
Still ist es geworden um das Gelände an der Weseler Straße, wo Jahrzehnte die Schrottverarbeitung Jost Tausende von Tonnen Metalle zerlegt, zerkleinert und weitertransportiert hat. Herrscht jetzt erst einmal jahrelang Stillstand, fragen sich Anwohner, die Jahrzehnte unter dem Lärm, den Erschütterungen und den Feinstäuben gelitten haben. „Wir führen intensive Gespräche mit einer Reihe von Interessenten“, erklärt der Chef der Mülheimer Wirtschaftsförderung, Jürgen Schnitzmeier.
Doch einfach sind die Verhandlungen über die zukünftige Nutzung des Gebietes nicht, verrät der Wirtschaftsförderer. Die Nachfragen reichten vom Einzelhandel über die Möbelbranche bis hin zu einer Nutzung mit Lagerhallen. Es habe sich aber auch ein mittelständischer Weltmarktführer, der technologisch ausgerichtet ist, gemeldet. Der würde auch viele Arbeitsplätze an der Stelle bringen – für Wirtschaftsförderer ein Traum.
Grundstückseigentümer will nur verpachten
Entschieden ist nichts: Im Raum steht auch das Dilemma, das der Finanzmarkt mit seinen niedrigen Zinsen hervorruft: Eigentümer von Grundstücken möchten diese derzeit nur sehr ungern verkaufen. „Eine Verpachtung mit gesicherten Einnahmen ist vielen lieber als Geld, für das sie von der Bank nichts erhalten“, so Schnitzmeier. Das Grundstück an der Weseler Straße ist auch weiterhin im Besitz der Firma Jost, die nun an der Timmerhellstraße direkt am Hafen die Schrottverarbeitung betreibt. Anderseits sagten sich aber auch viele Mittelständler: Kaufen, und am besten jetzt! Beide Sichtweisen, so Schnitzmeier, seien nachvollziehbar.
Die städtische Planungsverwaltung ist dabei, für das Gelände einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, der dann ausschließlich nicht störendes Gewerbe vorsieht. Weiterem Einzelhandel an der Stelle werden kaum Chancen dabei eingeräumt.
Neue Nutzung muss für umliegende Anwohner verträglich sein
Fest steht, dass jede weitere Nutzung für die umliegenden Anwohner verträglich sein muss. Ebenso müssen Abstandsflächen eingehalten werden. Die Firma Jost hatte an der Stelle Bestandsschutz genossen und konnte die umweltbelastenden Arbeiten fortsetzen, was zu einer jahrelangen politischen und juristischen Auseinandersetzung geführt hatte.