Mülheim. . „Free-to-Play-Spiele“ bleiben nicht immer kostenlos. Die Verbraucherzentrale informiert, wie Nutzer die Ausgaben in Grenzen halten können.

  • Durch sogenannte In-App-Käufe können den Spielern doch Kosten entstehen
  • Durch Kleinstbeträge sind 2015 in Deutschland 562 Mllionen Euro umgesetzt worden
  • Experten empfehlen den Eltern den Kauf von Prepaid-Karten, um Ausgaben in Grenzen zu halten

Wer sich Spiele auf sein Smartphone oder Tablet laden möchte, hat Glück. Viele Firmen bieten ihre Apps kostenlos an. „Free to play“ heißt das in der Fachsprache. Doch in Wirklichkeit bleiben die Angebote nicht immer kostenfrei. Anlässlich des Weltverbrauchertages informiert die Verbraucherzentrale, wie Nutzer nicht in die Kostenfalle tappen.

Durch sogenannte „In-App-Käufe“ generieren die Entwickler zusätzliche Einnahmen. Dabei können im Spiel virtuelle Produkte gekauft werden, Verbesserungen erwirkt oder neue Level freigeschaltet werden. Meist genügt dazu ein Klick. „Manche Spiele sind allein durch Können gar nicht zu schaffen“, erklärt Ariane Jessen von der Mülheimer Verbraucherzentrale.

2011 wurden durch solche „In-App-Käufe“ bereits 233 Millionen Euro in Deutschland umgesetzt. 2015 waren es schon 562 Millionen. Zusammengekommen sind diese Summen nur durch Kleinstbeträge. Hier mal 99 Cent, da mal 1,29 Euro. Die kleinen Beträge sind für die Spieler verlockend.

Oft sind in den Onlinespielen noch sogenannte Metawährungen zwischengeschaltet. Mit dem echten Geld kauft man beispielsweise eine bestimmte Menge Gold, mit dem wiederum virtuelle Produkte zu erstehen sind. „Beim Umrechnen wird es dann problematisch. Da weiß man am Ende gar nicht mehr, wie viel Geld man tatsächlich dafür ausgegeben hat“, so Jessen.

Liste von Tipps für Eltern

Für Eltern hat die Verbraucherzentrale eine Liste von Tipps zusammengestellt. Denn es ist schon häufiger vorgekommen, dass Eltern plötzlich riesige Rechnungen bezahlen sollten. Spielt das Kind am elterlichen Gerät, sollte dort im besten Fall keine Zahlungsart hinterlegt sein. Denn sonst reicht oft ein Klickt und der Kauf ist getätigt. Empfohlen wird zudem das Einrichten von Passwörtern für den App Store. „Unser Tipp ist, sich eine Prepaidkarte dafür zuzulegen“, erklärt Jessen. Damit sind den Käufen feste Grenzen gesetzt. Solche Karten gibt es in den meisten Geschäften. Sind doch einmal Zahlungen durchgeführt worden, können diese in den beiden großen AppStores innerhalb von 48 Stunden rückgängig gemacht werden. „Kinder zwischen sieben und 18 gelten ja nur als bedingt geschäftsfähig“, so Jessen.

Die Experten empfehlen den Eltern zudem, sich unbedingt mit den Spielen des Nachwuchses auseinanderzusetzen. „Meine Erfahrung ist, dass die Kinder das auch sehr gerne erklären, weil sie darin die Experten sind“, sagt Ines Sterkenburgh, die regelmäßig Veranstaltungen zu diesem Thema in Schulen durchführt.

>>> Unterstützung für Familien

Haben Familien Probleme mit hohen Rechnungen, die durch Online-Spiele verursacht wurden, steht die Verbraucherzentrale als Unterstützung zur Seite. Sie führt auch Infoabende durch.

Auf der Internseite sind die zehn umsatzstärksten Spiele aufgelistet. Anhand von Screenshots werden die Punkte aufgezeigt, an denen zusätzliche Kosten entstehen können.