Mülheim. . An der Gracht ist ein Gebäude nur halb abgerissen worden, in der Folkenbornstraße wuchert ein Haus seit Jahren zu. Stadt ist machtlos.

  • Zwei leere Häuser in Mülheim-Heißen verkommen immer mehr
  • Ein Haus ist nur halb abgerissen worden, ein anderes wuchert zu
  • Die Verwaltung kann nichts tun, weil keine Gefahr für Bürger besteht

Wer die Gracht rauf oder runter fährt, kann es nicht übersehen: ein nur noch halb vorhandenes Haus in der Nähe der Einmündung Mühlenfeld. Ein Großteil des Gebäudes ist abgerissen worden, aber die Fassade vorn an der Straße steht noch. Hinter einem Bauzaun tun sich halb eingerissene Mauern, ein Bauloch und Gestrüpp auf. Das Bauschild mit dem roten Punkt sagt aus, dass hier seit 2013 gebaut wird. Theoretisch. Denn praktisch passiert eigentlich nichts.

„Hier liegt ein seltener Fall vor“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels auf Anfrage unserer Zeitung und erklärt: „2012 wurden ein Abriss- und ein Bauantrag gestellt und auch eine Baugenehmigung erteilt, ein Zweifamilienhaus sollte entstehen.“ Danach aber seien die Pläne mehrfach abgeändert worden. Die letzte Baugenehmigung wurde im Oktober 2013 erteilt, mit dem Abriss wurde auch begonnen, er wurde aber nicht angeschlossen.

Zweifamilienhaus sollte entstehen

Warum? „Die Gründe haben uns nicht zu interessieren“, erklärt Wiebels. Auch habe die Stadt keine Handhabe, den Eigentümer zum Handeln zu zwingen. „Solange von Haus und Grundstück keine öffentliche Gefahr für Leib und Leben ausgeht, müssen wir das Privateigentum akzeptieren und können nichts tun – egal, wie das Gebäude aussieht.“ Auch der Besitzer der Ruine an der Gracht bewege sich „im rechtlichen Rahmen“. Das Bauordnungsamt habe vor Ort geprüft und kein Gefahrenquellen für Passanten ausgemacht.

Wiebels weist zudem auf eine andere verzwickte Regelung im Baurecht hin: Eine Baugenehmigung erlischt nach drei Jahren, wenn bis dahin nicht gebaut wurde. „Hat man mal angefangen, kann man aber auch einfach mal ein Jahr Pause machen. Wenn man dann wieder startet, läuft die Genehmigung weiter.“ Denkbar sei, dass sich die Ereigniskette Bauen-Pause-Bauen-Pause-Bauen jahrelang hinziehe.

Der Stadt sind die Hände gebunden

An anderer Stelle in Heißen – an der Folkenbornstraße – wundern sie Anwohner und Spaziergänger ebenfalls über ein leerstehendes und zugewuchertes Reihenhaus. „Das Haus ist so schön und verkommt. Eigentum verpflichtet doch. Da könnte eine Familie gut drin wohnen“, findet Karl-Ernst Hakert, der häufig vorbeiläuft. Der Garten ist unzugänglich geworden, Katzen haben das Haus zu ihrer Zweitwohnung gemacht. „Die Besitzer sind vor acht Jahren weggezogen und kümmern sich nicht“, sagen die Nachbarn. Gespräche mit ihnen seien nicht möglich.

„Auch hier kann die Stadt nichts tun. Von dem Objekt geht keine Gefahr für andere aus, die Stadt hat nur die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu schützen. Unsere Bauaufseher wissen aber, dass das Haus schon lange leersteht“, so Wiebels.

Gründe für Verfall eines Hauses sind vielfältig

Es gibt viele Gründe für den Verfall eines Hauses: Eigentümer können die Renovierung nicht bezahlen, der verstorbene Besitzer hat keine Erben, die Erbengemeinschaft ist zerstritten. Dennoch sind verwaiste Gebäude eher eine Seltenheit, so die Verwaltung. Der Eigentümer von der Folkenborn-straße, der mittlerweile in einer anderen Stadt lebt, erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, er sei schwer krank gewesen. Außerdem habe er schon mal Mietnomaden im Haus gehabt. Verkaufen will er nicht. Sobald er gesünder sei, werde er sich wieder kümmern.