Mülheim. Check- und Mängellisten zu einzelnen Pflegeeinrichtungen kann man auf der Homepage der Stadt Mülheim nachlesen. Gesetz schreibt Veröffentlichung vor
- „Geringfügige Mängel“ bedeutet, dass keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen wurden
- Wesentliche Ergebnisse sind in einfacher Sprache zusammengefasst
- Trotz guter MDK-Noten: Heimaufsicht bekommt immer wieder Beschwerden aus Mülheimer Pflegeeinrichtungen
Wer sich über Bewertungen von Mülheimer Pflegeeinrichtungen informieren möchte, kann seit einigen Monaten die Berichte der Heimaufsicht im Internet nachlesen. Derzeit gibt es dort zu sieben Heimen und vier Wohngemeinschaften aktuelle Checklisten.
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) verpflichtet die Stadt zu dieser Veröffentlichung. Laut § 14 Absatz 9 müssen die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen publiziert werden, und zwar zu den folgenden Punkten: Wohnqualität, hauswirtschaftliche Versorgung, Gemeinschaftsleben/Alltagsgestaltung, Information und Beratung, Mitwirkung, Personalausstattung, Pflege und Betreuung, freiheitsentziehende Maßnahmen sowie Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt.
In Tabellenform angekreuzt ist dort jeweils, ob im Haus Mängel festgestellt wurden: keine, geringfügige oder wesentliche. Was diese Abstufung aussagt, erläutert Saskia-Alexandra Kühle, Teamleiterin der städtischen Heimaufsicht: „Geringfügige Mängel bedeutet, dass wir keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergreifen müssen.“ Am Ende der Berichte sind die wichtigsten Ergebnisse „in einfacher Sprache“ zusammengefasst.
Mindestens im Zwei-Jahres-Rhythmus kommt die Heimaufsicht unangemeldet ins Haus. Bevor ihre Berichte ins Netz gestellt werden, dürfen die Pflegeanbieter diese einsehen und kommentieren. „Wenn etwas nicht in Ordnung ist, rufen sie in der Regel an“, erklärt Kühle. Manchmal würden auch noch fehlende Formulare oder Nachweise nachgereicht, mit der Folge, dass Kreuzchen in einer Mängel-Kategorie verschwinden, ehe das Ganze online geht.
Gesamtnoten, wie sie etwa der MDK für jede einzelne Einrichtung vergibt, enthalten diese Ergebnisberichte nicht. Zensuren seien bekanntlich auch nicht sehr aussagekräftig, so Kühle. Bewertungen mit einer 1 vor dem Komma sind die Regel, was laut Heimaufsicht aber „nichts daran ändert, dass wir aus Mülheimer Heimen immer noch umfassende Beschwerden zur pflegerischen Versorgung bekommen, es sind allerdings weniger geworden“.
Was die quantitative Versorgung anbelangt, so sagt Saskia-Alexandra Kühle: „Vollstationäre Plätze gibt es genug, ein Problem sind Kurzzeitpflegeplätze.“ Wenn die Mülheimer Krankenhäuser etwa für entlassene Patienten rasch eine Unterbringungsmöglichkeit brauchen, müssten sie häufig auf die Nachbarstädte ausweichen.
Heimaufsicht holt bei Bedarf Verstärkung
Die städtische Heimaufsicht, die organisatorisch zum Sozialamt gehört, besteht derzeit aus drei Personen.
Bei Bedarf könne man aber weitere Pflegefachkräfte aus anderen Bereichen der Verwaltung hinzu ziehen, erklärt Teamleiterin Saskia-Alexandra Kühle. Bei großen, anlassbezogenen Prüfungen in Mülheimer Pflegeeinrichtungen sei die Heimaufsicht mit bis zu sechs Leuten unterwegs.