Mülheim. . Die Stadt Mülheim will Bauvoranfragen für Baumarkt, Tankstelle und Burger-Kette auf dem Jost-Areal an der Weseler Straße abblocken.

  • Für das alte Betriebsgelände Jost gibt es eine Bauvoranfrage für einen Baumarkt, eine Tankstelle und Burger King
  • Die Stadt will mit einer Veränderungssperre reagieren, weil sie vor Ort keinen weiteren Handel will
  • Politik soll nun doch ein von den MBI lange gefordertes Bebauungsplanverfahren in Gang setzen

Nun sieht sich das Planungsamt doch genötigt, neues Baurecht für das ehemalige Betriebsgelände der Schrottverarbeitung von Paul Jost an der Weseler Straße und Bereiche ringsum zu formulieren. Der Grund: Die Stadt will verhindern, dass auf dem geräumten Areal Handelsbetriebe ansiedeln, was die stadtentwicklungspolitisch verkorkste Situation vor Ort weiter verfestigen würde. Häme bleibt den Stadtplanern für ihr spätes Einschreiten nicht erspart: Die MBI sehen einen späten Erfolg für sich verbucht.

Ansiedlung von Baumarkt oder Tankstelle erwogen

Was ist passiert? Planungsamtsleiter Jürgen Liebich bestätigte am Mittwoch auf Anfrage, dass der Stadt zwei Bauvoranfragen von Jost für eine Nachfolgenutzung auf dem geräumten Areal des Schrottbetriebs vorliegen: einmal für einen Baumarkt mit angeschlossenem Gartencenter, ein anderes Mal für eine Tankstelle und eine Imbisskette. Nach Informationen dieser Zeitung basieren die Bauvoranfragen auf seinerzeit konkrete Ansiedlungsinteressen des Hagebaumarktes, einer Westfalen-Tankstelle und von Burger King.

Hartmut Buhren als Betreiber des Hagebaumarktes auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat zwar nach einer Marktanalyse seinen Plan verworfen, sich auf dem Jost-Areal um rund 2000 Quadratmeter größer aufzustellen. Doch sieht das Planungsamt durch die Bauvoranfragen grundsätzliche Ziele der Stadtentwicklung vor Ort gefährdet. „Wir wollen den Fachmarkt-Bereich an der Weseler Straße nicht noch ausweiten“, bezieht sich Planungsamtschef Liebich auf den gültigen Masterplan Einzelhandel. Durch Versäumnisse der Stadtplanung sind vor Ort und zum Schaden des Nahversorgungszentrums in Speldorf in der Vergangenheit ohnehin schon weit mehr als 20 000 Quadratmeter Verkaufsfläche entstanden. Weitere Ansiedlungen mit zentrenrelevanten Sortimenten wären für den Einzelhandel nach § 34 des Baugesetzbuches möglich, weil vor Ort eben schon stark vertreten.

Stadtplaner brauchen mehr Zeit

Die Stadtplaner fordern von der Politik die Zustimmung für eine Veränderungssperre, um zwei Jahre Zeit zu haben, einen Bebauungsplan aufzulegen, der entsprechend der Masterplan-Ziele zentrenrelevanten Handel auf dem Jost-Areal ausschließt. Gleichzeitig soll der Plan die angrenzende Wohnbebauung an der Hofackerstraße erfassen. Dort gibt es von Eigentümern der großen Grundstücke mitunter den Wunsch, Hinterland für den Bau weiterer Häuser weiterzugeben. Das werde mitgeprüft, so Liebich. Doch sei er skeptisch ob einer Realisierung. Es gebe eben auch Eigentümer, die für eine nötige Erschließung keine Grundstücksflächen hergeben wollten. Und es sei auch Abstand zu dem angestrebten Gewerbe nebenan geboten. Das solle zwar wohnverträglich sein, Immissionen seien aber wohl nicht auszuschließen.

MBI werten Einlenken der Stadt als Erfolg

Die MBI werten das Einlenken der Stadt als späten Erfolg für sich. 2014 war die Fraktion mit einem Antrag an SPD und CDU gescheitert, ein altes Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich, das in den 1990er-Jahren eingeleitet, aber auf Eis gelegt worden war, fortzuführen. Ein Bebauungsplan verspreche „großes Potenzial an städtebaulichen Verbesserungen“, sagt Fraktionssprecher Lothar Reinhard – und bemerkt hämisch: „Wäre man vor zwei Jahren dem MBI-Antrag gefolgt, wären Stadt, Fallwerksbetreiber und angrenzende Wohngebiete längst ein ganzes Stück weiter.“