Mülheim. . 38-jähriger Mann aus Broich wird zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Staatsanwalt hatte deutlich mehr gefordert.

  • Deutlich unter dem geforderten Strafmaß blieb das Landgericht Duisburg im Prozess gegen einen Drogenhändler
  • In der Wohnung des 38jährigen Broicher hatte die Polizei 1,6 Kilo Amphetamin und 60 Gramm Marihuana gefunden
  • Die Polizei stieß auch auf mehrere Waffen, darunter eine Machete und Elektroschocker

Wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilte das Landgericht Duisburg gestern einen 38-jährigen Mann aus Broich zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Bei einer Durchsuchung waren am 4. März 2016 in seiner Wohnung 1,6 Kilo Amphetamin und 60 Gramm Marihuana gefunden worden.

Außerdem stießen die Ermittler auf ein ganzes Arsenal gefährlicher Gegenstände: Neben dem Kühlschrank, in dem der Angeklagte seine Drogen lagerte, standen ein Baseballschläger und eine Machete griffbereit. In einem Schrank in der Wohnung lagen Messer, Elektroschocker, ein Teleskopschlagstock und Pfefferspray. Für den Drogenhandel mit Waffen sieht das Gesetz normalerweise eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor.

Unbekannter Dritter war nicht im Spiel

Doch die Kammer ordnete die Tat des bislang nicht vorbestraften Angeklagten, der selbst kein Rauschgift konsumiert, als so genannten minderschweren Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen ein. Damit blieb das Gericht am Ende des Prozesses erheblich unter dem Strafantrag des Staatsanwaltes, der sechs Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert hatte.

Um so erstaunlicher, da man dem Angeklagten noch nicht einmal ein Geständnis zugutehalten konnte. Vielmehr hatte er der Kammer weismachen wollen, unbekannte Dritte hätten die Drogen kurz vor der Durchsuchung in seiner Wohnung deponiert. Dumm nur, dass ein Zeuge sie dort schon Monate vorher sah und die Beschreibung von Lagerort und Verpackung mit dem übereinstimmte, was die Beamten in der Wohnung fanden.