Mülheim. . Die Bezirksregierung schließt aus, die Paul Jost GmbH zu einer Sanierung des verseuchten Bodens zu verpflichten. Gefordert sei ein anderer.
- Bezirksregierung: Firma Jost hat die im Mülheimer Hafengebiet festgestellten Bodenbelastungen nicht zu verantworten
- Obere Bodenschutzbehörde sieht keinen Grund, Schrottbetrieb zu einer Sanierung zu verpflichten
- Etliche Jahre zurückliegende Aufschüttungen seien Ursache für die Belastungen, das sei nun Sache der Stadt
Die Düsseldorfer Bezirksregierung, die als Kontrollinstanz die Stilllegung des schrottverarbeitenden Betriebs der Paul Jost GmbH an der Weseler Straße im Hafen begleitet, hat am Freitag nun auch Stellung bezogen zu den festgestellten Bodenbelastungen auf dem Areal. Die Obere Bodenschutzbehörde sieht demnach keine Verantwortung von Jost für die teils erheblich überschrittenen Belastungswerte und wird dem Eigentümer keine weiteren Auflagen erteilen.
Ausdrücklich betont die Bezirksregierung, dass das zur Timmerhellstraße umgesiedelte Unternehmen sich im Verfahren zur Stilllegung kooperativ zeige. „Schon im Vorfeld hat sich die Firma mit der Bezirksregierung in Verbindung gesetzt und nachgefragt, welche Maßnahmen zu ergreifen und welche Unterlagen im Rahmen der Stilllegung vorzulegen sind“, heißt es in einer Stellungnahme zu einer Anfrage dieser Zeitung. Jost habe „alle notwendigen Maßnahmen ergriffen“.
Alles begleitet von einem Fachgutachter
Dazu zählten der Rückbau und die Entsorgung einiger ölverunreinigter Betonoberflächen und eines teerhaltigen Asphalts, das alles begleitet von einem Fachgutachter. So sehe die Bezirksregierung keine Veranlassung, weitere Vorgaben zu machen. Ende des Jahres laufe die Einjahresfrist nach Einstellung des Betriebes ab, in der die Behörde bei Jost noch auf die Erfüllung von Pflichten pochen könne, die sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für eine Stilllegung eines derartigen Betriebes ergäben.
Mülheims Umweltdezernent Peter Vermeulen hatte unlängst auf politische Anfrage der MBI pauschal verkündet, dass Bodenproben aus Februar und Mai dieses Jahres „teilweise deutlich erhöhte Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Schwermetallen, Arsen, Cyaniden und Mineralölkohlenwasserstoffen“ ergeben hätten.
Gelände vor langer Zeit aufgefüllt
Die Bezirksregierung sagt nun: Die Belastungen finden sich nur „in den zwischen 1938 und 1949 eingebrachten tiefer liegenden Geländeauffüllungen“. Ein Zusammenhang mit dem Jost-Betrieb bestehe nicht. Ein Grundwasserschaden sei nicht festgestellt worden. Die Auffüllungen seien im Altlastenkataster der Stadt eingetragen und seien entsprechend abschließend eben von der bei der Stadt angesiedelten Unteren Bodenschutzbehörde (Umweltamt) zu bewerten.
Rein durch den Betrieb des Schrottplatzes, so die Bezirksregierung, sei es nicht zu erheblichen Bodenbelastungen gekommen. So sei im Zuge des Stilllegungsverfahrens auch keine Sanierung zu verlangen. Inwieweit nun Handlungsbedarf hinsichtlich der tiefer liegenden Bodenschichten bestehe, sei nun allein Sache der Stadt.
Das dortige Umweltamt habe nach weiteren Untersuchungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz zu entscheiden – und dies in Abhängigkeit von „der zukünftigen Nutzung und des Anteils der Versiegelung“. Eine Versiegelung der Fläche verhindere, dass sich die mitunter krebserregenden Schadstoffe durch versickerndes Regenwasser weiter verlagern.