Zwei Angeklagte gestehen, auch wenn ihre Geschichten sich im Detail unterscheiden. Ein Jahr und zehn Monate für die Einfuhr von Betäubungsmitteln

Die Angeklagten können es nicht leugnen, der Geruch war deutlich und eindeutig. Beiden Männern war klar, was sie da im Taxi von Venlo aus über die Grenze nach Deutschland transportierten: Marihuana, mehr als ein Kilogramm. Dienstag verurteilte das Mülheimer Schöffengericht sie nun zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

An der A 52 an der Raststätte Auberg wurden die zwei von der Polizei kontrolliert und gleich festgenommen. Der Geruch war eben wirklich eindeutig, und die prall gefüllte Tüte ebenfalls. Da können die beiden Angeklagten nicht leugnen und geben vor Gericht gleich zu: Sie haben die Drogen nach Deutschland eingeführt. Ihre Geschichten, wie es dazu kam, weichen allerdings voneinander ab.

Der 21-jährige E. will von einem dritten angerufen und gefragt worden sein, ob er "was dazu verdienen" wolle. 800 Euro lockten den arbeitssuchenden Bochumer, er setzte sich in einen Zug, fuhr nach Venlo und traf sich an einem Parkplatz mit dem niederländischen Taxifahrer H. Dessen Fahrgast sollte er mimen. Der Beutel mit dem Marihuana soll da schon im Auto gelegen haben. Der 22-jährige Fahrer aber will nichts von einer verabredeten Scheinfahrt wissen. E. sei ein normaler Fahrgast gewesen. Sie hätten einen Festpreis von 110 Euro nach Düsseldorf verabredet. Klar habe er den Marihuana-Geruch wahrgenommen, aber es wären ja nicht seine Drogen gewesen. Dass er als Fahrer mitverantwortlich sei, will er nicht gewusst haben.

Am Ende steht Aussage gegen Aussage. Doch an der eigentlichen Tatsache, dass sie 1051 Gramm Marihuana nach Deutschland gebracht hatten, ändert es nichts. "Das ist Fakt, und den gilt es zu verhandeln", betont der Staatsanwalt und fordert eine Strafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Richter Bernd Fronhoffs und die Schöffinnen bleiben mit einem Jahr und zehn Monaten darunter. Man gehe davon aus, dass die beiden nicht vorhatten, selbst mit den Drogen zu handeln.