Bürger erhielt falsche Mahnung und soll daran nun selber schuld sein

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© Andreas Köhring

Erst hatte Gerhard Gutzeit eine Mahnung von der Stadt bekommen, obwohl - oder sogar weil - er zu viel Steuern gezahlt hatte. Dann kostete es ihn viele Gespräche und viel Mühe, bis die Stadt die Mahngebühren stornierte (WAZ berichtete am 16. Mai). Nun will Gutzeit seine Auslagen von der Stadt erstattet bekommen. Was ihn neuerdings auf die Palme bringt: Ihm wird eine Mitschuld daran gegeben, dass die Stadt ihn zu Unrecht mahnte. "Eine bodenlose Unverschämtheit", schimpft der 53-Jährige.

Zur Erinnerung: Gerhard Gutzeit überweist die Grundsteuer für seine Grundstücke per vierteljährlichem Dauerauftrag. Weil der geforderte Jahresbetrag nicht durch Vier teilbar ist, überwies Gutzeit bei seinem ersten Jahresabschlag exakt einen Cent zu viel. Daraufhin erhielt er eine Mahnung. Die Stadt erklärte das gegenüber der WAZ so: Das Computersystem überprüfe nur, ob der Betrag stimmt oder nicht. Ansonsten werde quasi automatisch eine Mahnung generiert - egal ob zu wenig oder zu viel bezahlt wurde. Und bei der manuellen Überprüfung durch den Sachbearbeiter sei die falsche Mahnung nicht aufgefallen.

Zwei Fehler also auf Seiten der Stadt. Erst nach der WAZ-Nachfrage wurden die Mahngebühren storniert. Jetzt aber folgt der zweite Akt.

Gutzeit stellte der Stadt 60 Euro an Auslagen in Rechnung: Für Fahrten zum Rathaus, für den Arbeitsaufwand, für Computer- und E-Mail-Nutzung. Frank Steinfort, Rechtsdezernent der Stadt, forderte in einem Brief dafür entsprechende Belege und bat Gutzeit "zu bedenken, dass Sie selbst durch die falsche Überweisung den Anlass gegeben haben und daher den eigenen Vermögensschaden auch mitverschuldet haben."

Gutzeit kann es nicht fassen: "So kann man doch nicht mit den Bürgern umgehen." Dabei wollte er sich mit dem Dauerauftrag nur Aufwand sparen. Der Stadt dabei einen Cent zu schenken, nahm er in Kauf. Das Geschenk wurde nicht angenommen, und sein Aufwand wuchs immens.

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