Ein Schrank voll Airport-Akten im Rechtsamt. Leiterin Bettina Döbbe: Der Flughafen könnte geschlossen werden.Der Aeroclub hat aber noch 27 Jahre ein Recht auf Start- und Landebahn sowie den Tower. Planfeststellungsverfahren für die Düse
Gutachten, Studien und Urteile - die Papiere über den Flughafen Essen/Mülheim füllen mittlerweile einen ganzen Schrank im Büro von Rechtsamtsleiterin Bettina Döbbe. Die WAZ sprach mit ihr über die komplizierte juristische Lage auf den Ruhrhöhen.
Die Ausgangslage Essen/Mülheim hatte seit den 30-er Jahren eine luftrechtliche Genehmigung und seit 1980 eine Betriebsgenehmigung als Verkehrslandeplatz. Seit 1991 kommt ein angefochtener Planfeststellungsbeschluss dazu. "Die Genehmigung setzt die Rahmenbedingungen für die Infrastruktur, die wir vorhalten müssen", sagt Döbbe. So hat die Gesellschaft insbesondere für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Starten und landen dürfen Propellermaschinen mit einem Gesamtgewicht bis zu 25 Tonnen ausschließlich nach dem Sichtflugprinzip. Düsenjets müssen Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Mögliche Änderungen Modifizierungen der Betriebsgenehmigung sind nach Einschätzung der Rechtsdirektorin nur über zwei Wege möglich: Änderungsgenehmigungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit oder Planfeststellungsverfahren, die allerdings in der Regel eineinhalb Jahre dauern.
Düsenbetrieb Döbbe geht davon aus, dass der in Rede stehende Düsenbetrieb nur über ein Planfeststellungsverfahren von der Bezirksregierung genehmigt werden kann. Nach Anhörung aller Beteiligter müsste der RP die Interessen abwägen.
Bürgerbegehren Ein Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid könnte ein eingeleitetes Düsenverfahren nicht stoppen. "Das ist Planungsrecht", so Döbbe.
Fliegen oder nicht fliegen?
Diese Gretchenfrage ist nach Angaben der Amtsleiterin klar zu beantworten. Nach den Urteilen des Oberverwaltungs- und des Oberlandesgerichts Ende der 90-er Jahre hat der Aeroclub bis zum Ablauf seines Erbbaupachtvertrags im Jahre 2034 das Recht, die Infrastruktur des Flughafens zu nutzen. Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf ist die Stadt Mülheim verpflichtet, "während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages alles zu unterlassen, was den Motorflug-, den Motorsegelflug-, den Motorschleppflug- und den Segelflugbetrieb des Aero Club zu Sportzwecken einschränkt oder aufhebt". Dazu gehören nach Auffassung des von der Stadt im Anschluss eingeholten juristischen Gutachtens der Universität Bonn und eines technischen Gutachtens eine befestigte Start- und Landebahn, die Befeuerung und der Tower. "Das muss nicht an den derzeitigen Standorten sein, aber so viele Möglichkeiten gibt es auf dem Gelände ja nicht", so Döbbe. Die WDL hat einen Vertrag bis 2024.
Ist die Schließung möglich?
Essen/Mülheim könnte theoretisch geschlossen werden. "Die Infrastruktur und die Sicherheitszonen für den Aeroclub, sowie Start-und Landefläche und Bewegungsfläche für die WDL-Luftschiffe müssten wir in einem Gewerbepark aber aufrecht erhalten", erklärt die städtische Juristin. Es sei denn, die Aeroclub und WDL zeigen sich mit einer Abfindung einverstanden, die die Stadt Mülheim aufzubringen hätte. Bislang lehnte der Aeroclub ab. Hohe Schadensersatzforderungen der anderen Betriebe an der Brunshofstraße erwartet Döbbe im Falle einer Schließung nicht. "Es würde eine Übergangszeit geben, in der sich die Firmen neue Standorte suchen könnten ."
Feststellungsklage In der Vergangenheit wurden die Ansprüche des Aeroclubs immer wieder in Frage gestellt. Netzwerk-Sprecher Waldemar Nowak forderte in dieser Woche die Stadt erneut auf, mit einer Feststellungsklage Klarheit zu schaffen. "Diese Klage wäre nicht zielführend", meint die Rechtsdirektorin. "Es gibt ein Urteil, wir kennen den rechtlichen Rahmen ziemlich gut."