Die Beihilfe zur Einfuhr und der Handel mit Betäubungsmitteln brachten einem 30-Jährigen vor dem Amtsgericht drei Jahre und vier Monate Haft ein.

Er leistete Kurierdienste für falsche Freunde und handelte selbst mit der Fracht. Im Gepäck hatte der Beschuldigte Kokain und Marihuana. Gestern stand der 30-jährige Mann vor Gericht. Der Vorwurf: Beihilfe zur Einfuhr und der Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Von März bis Mai 2007 verkehrte der Angeklagte in den falschen Kreisen. „Ich hatte vorher nie etwas mit Drogen zu tun, ohne diesen einen Freund wäre ich wahrscheinlich auch nie dazu gekommen”, brachte der Beschuldigte vor Gericht zu seiner Verteidigung vor. In zwei Fällen hatte er im vergangenen Frühjahr bei der Einfuhr von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln geholfen. Der besagte Freund besaß keinen Führerschein, so dass der Beschuldigte ihn in angemieteten Leihwagen herumfuhr, mal durch die Stadt, mal Richtung Stuttgart, Bremen oder Venlo. Die Leihwagen habe der Freund angemietet. „Zuerst handelte es sich um normale Fahrdienste, dann wurden es schließlich Drogentransporte”, beschrieb der Anwalt des Angeklagten. „In vielen Fällen wusste er nicht, dass überhaupt Drogen mit im Spiel waren. So wurde er über die Fahrdienste langsam in die Verbrechen mit eingebunden. Dabei war er aber nie Entscheidungsträger”, führte der Verteidiger aus. Der Beschuldigte, der bisher keine Vorstrafen vorzuweisen hat, gab sich geständig und zeigte Reue vor Gericht: „Könnte ich die Taten rückgängig machen, würde ich es sofort tun.” In der Nähe von Stuttgart lieferte er rund 200 Gramm Kokain aus, einige Tage später stellte die Polizei eine weitere Lieferung über 300 Gramm Kokain sicher. Anfang Mai ging es für die Freunde in einem angemieteten Wagen nach Venlo. Dort deponierten sie zwei Beutel mit Amphetaminen. Auch in eine Duisburger Wohnung lieferten sie aus. Bei weiteren Fahrten fanden Polizeibeamte sechs Kilo Marihuana in einer Einkaufstasche, die übergeben werden sollten. Der vom Staatsanwalt beantragten Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten stimmten Richter und Schöffen zu. Denn: „In diesem Fall sind die Mengen schließlich nicht unwesentlich”, begründete Richter Bernd Fronhoffs.