Duisburg/Mülheim. . Sechs Überfälle auf Tankstellen: 23-Jähriger wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verurteilt

  • 23-jähriger Duisburger hatte sechs Taten frühzeitig eingestanden
  • Unter anderem zwei Überfälle auf Tankstellen in Saarn
  • Schwere der Tat war für das Gericht maßgebend für hohe Strafe

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte noch in Fernsehkameras gelächelt und mit Medien-Vertretern gescherzt. Ohne sichtbare Regung nahm der 23-jährige Meidericher gestern das Urteil des Landgerichts Duisburg entgegen: Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verurteilte ihn die 1. Große Strafkammer zu neun Jahren Gefängnis. Innerhalb von nur sechs Wochen, zwischen dem 25. Februar und dem 8. April, hatte „der Räuber mit der Koboldmaske“ drei Tankstellen in Mülheim sowie drei weitere in Duisburg, Bergkamen und Sonsbeck überfallen.

Stets ging der Täter dabei nach dem gleichen Schema vor: Er versteckte sein Gesicht hinter einer grünen Halloweenmaske, schoss nach dem Betreten der Ladenlokale zur Warnung mit seiner Schreckschusspistole, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sah, in die Luft. Dann bedrohte er die Angestellten, ließ sich Bargeld und Zigaretten aushändigen. Die Zigaretten verschenkte der Nichtraucher später an Bekannte. Die rund 5150 Euro Beute verprasste der Arbeitslose.

Zu Gunsten des bislang nur geringfügig vorbestraften Mannes wertete das Gericht vor allem sein rückhaltloses Geständnis: Es habe wesentlich zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen und den Zeugen eine Aussage vor Gericht erspart. Zudem habe der 23-Jährige bei seinen Taten keine körperliche Gewalt angewandt. Alle Zeugen blieben unverletzt. Ebenso berücksichtigte die Kammer das vergleichsweise junge Alter des Angeklagten, der vor Gericht einen vergleichsweise unreifen Eindruck machte, was ihm, hätte er die Schwelle von 21 Jahren nicht bereits überschritten, mit Sicherheit eine vergleichsweise milde Jugendstrafe eingebracht hätte.

Allerdings kam der Vorsitzende nicht umhin, dem Angeklagten auch ein hohes Maß an krimineller Energie zuzurechnen. Dafür spreche die Fülle der Taten in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum ebenso wie die Vorbereitung: So benutzte der 23-Jährige stets Fluchtwagen, die er mit zuvor gestohlenen Kennzeichen versehen hatte.

Bei der ersten Tat, bei der am 8. Februar eine Tankstelle in Duisburg überfiel, hatte der Angeklagte zwei Begleiter. Sie hatte die Polizei im Mai zunächst festgenommen. Doch waren die 19 und 22 Jahre alten Männer wohl davon überrascht worden, dass der 23-Jährige ihnen am Tattag an der Tankstelle eröffnet hatte, er wolle diese nun überfallen und sie sollten warten. Das Ermittlungsverfahren gegen den 22-Jährigen wurde inzwischen eingestellt.