Mülheim. . Nur noch bis Januar haben Eigentümer Zeit, ihre Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten.Viele offene Fragen – auch bei Mietern

  • Ab 2017 müssen alle Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein
  • Die Wohnungsgesellschaften sind mit den Installationen fast fertig
  • Bei Mietern gibt es noch viele offene Fragen

Bald läuft die Frist ab: Bis 1. Januar müssen alle Wohnungen und Häuser in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Sonst könnte es im Schadensfall kein Geld von der Versicherung geben. Eigentlich beinhaltet die Landesbauordnung bereits seit April 2013 eine Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen. Bis 2017 gab es aber eine Übergangsfrist für Bestandsbauten. Eigentümer haben also noch knapp drei Monate Zeit, ihre Wohnungen auszustatten. Beim Mieterschutzbund und bei Haus & Grund laufen derzeit die Telefone heiß.

Die großen Mülheimer Wohnungsanbieter sind fast durch. „Wir haben in den vergangenen drei Jahren 15 900 Rauchmelder in insgesamt 5000 Wohnungen verbaut“, sagt Ann-Karen Häbel vom Mülheimer Wohnungsbau (MWB). Etwa 60 Wohnungen müssten noch ausgestattet werden, in diesen Fällen haben die Mieter jedoch den Monteur noch nicht in ihre Wohnung gelassen. Falls es mit friedlicher Terminabsprache nicht klappe, müsste der Zugang zur Wohnung gerichtlich eingefordert werden. Schließlich gilt ab 1. Januar: Kommt es zum Brand und es gab nachweislich keinen Rauchmelder in der Wohnung, ist der Vermieter in der Haftung. Auch die SWB ist fast fertig mit der Ausrüstung. „Bis auf etwa 100 haben wir alle 8520 Wohnungen mit Meldern ausgestattet“, bestätigt Unternehmenssprecherin Christina Heine.

Bis zu zehen Jahre

So planmäßig wie die Wohnungsbauunternehmen haben sich noch nicht alle Vermieter gekümmert. „Wir bekommen täglich mehrere Anfragen zu dem Thema“, so Andreas Noje, Geschäftsführer bei Haus & Grund. Viele Eigentümer müssen ihre Wohnungen noch mit Meldern ausstatten. „Die Fragen lauten meist: Welche Kosten kann ich umlegen? Oder: Welche Geräte sind am besten?’’, sagt Noje. „Wir raten Eigentümern, zertifizierte Geräte zu kaufen, die langlebig sind und bis zu zehn Jahre laufen.“

Ob Eigentümer die Kosten für Anschaffung, Wartung oder Miete der Rauchmelder auf Betriebskosten oder Miete umlegen können, ist noch nicht letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof entschieden. Andreas Noje rät Vermietern, Wartungskosten nur auf die Betriebskosten umzulegen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter gibt. Auch bei der Anmietung von Geräten über einen Dienstleister können Kosten nur bedingt umgelegt werden, weiß Noje.

Auf der sicheren Seite

Beim Mieterschutzbund laufen ebenso zahlreiche Anfragen auf. „Was mache ich mit meinen selbst eingebauten und bezahlten Geräten?“, laute die häufigste Frage, weiß Geschäftsführer Harald Bartnik. Vor allem viele ältere Menschen suchten Rat, da die Verunsicherung groß sei. „Wir raten den Mietern, trotzdem immer den Vermieter neue Geräte einbauen zu lassen.“ Damit sei man im Schadensfall auf der sicheren Seite. Hat sich ein Vermieter bislang gar nicht gerührt, sollte ihn der Mieter darauf aufmerksam machen. „Ab Januar 2017 können Fristen gesetzt werden, tut sich dann immer noch nichts, kann der Mieter eine Fachfirma mit der Installation beauftragen und die Kosten mit der Miete verrechnen.“