Immer mehr Flüchtlinge aus Syrien, die in Mülheim leben, erhalten derzeit nur noch eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennt ihnen den „subsidiären Schutz“ zu und nicht mehr den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der mit einer Aufenthaltsgenehmigung von drei Jahren einhergeht. „Rund 50 Prozent der Syrer in Mülheim sind schon von dieser neuen Praxis betroffen“, berichtet Udo Brost, Leiter der Ausländerbehörde.

Nach welchen Kriterien das BAMF entscheide, könne man hier vor Ort nicht richtig nachvollziehen. „Es kommt vor, dass von zwei Leuten, die zur selben Zeit hergekommen sind und in derselben Einrichtung leben, einer den einen und der andere den anderen Bescheid bekommt. Die Betroffenen verstehen das nicht.“ Vermehrt werde beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid geklagt.

Denn: Wem nur subsidiärer Schutz zugestanden wird, der darf keinen Antrag auf Familiennachzug stellen – zumindest nicht bis zum 16. März 2018 (so steht es im Asylpaket 2). „Das trifft die syrischen Flüchtlinge schwer, viele sind verzweifelt“, weiß Annette Faßbender, Flüchtlingsbeauftragte beim Kirchenkreis an der Ruhr. Statt in einem beschleunigten Schriftverfahren wie in 2015/Anfang 2016 (da reichte für Syrer als Fluchtgrund der Krieg), wird jeder syrische Asylantrag jetzt wieder individuell mit Anhörung geprüft. „Dabei hat sich die Lage in Syrien nicht verändert“, so Faßbender.

Wohnungen ganz schwer zu finden

Zwar ist die einjährige Aufenthaltsgenehmigung verlängerbar, sie könnte für die Betroffenen unter anderem noch weitere Nachteile bringen: So könnte es schwierig werden, mit einer Bleibeperspektive für zunächst ein Jahr einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder gar eine Wohnung zu finden.

Letzteres wird für Flüchtlinge ohnehin immer schwieriger, wie Thomas Konietzka, stellvertretender Sozialamtsleiter, erklärt. Die Unterbringungssituation in städtischen Einrichtungen ist dagegen momentan entspannt. Die Zahl der Asylsuchenden, die derzeit dort leben, ist laut Stadtverwaltung leicht gesunken: Zum 31. Juli waren es 2177 (Ende Mai noch 2364). Die rückläufige Entwicklung beruhe vor allem auf geringen Zuweisungen und auf Ausreisen.

Wo sind die Menschen untergebracht? „Zum jetzigen Zeitpunkt leben immerhin noch 61 % der Asylbewerber und Flüchtlinge in Wohnungen“, sagt Konietzka. 380 Menschen (17 %) seien in Gemeinschaftsunterkünften, 480 (22 %) in den Flüchtlingsdörfern (Saarn, Broich) untergebracht. Die Unterkünfte sind, insgesamt gesehen, zu 78 % ausgelastet. „Besonders in den Flüchtlingsdörfern gibt es Kapazitäten“, so die Verwaltung.

Bis Ende September, so hat die Bezirksregierung angekündigt, sollen 350 weitere Personen in Mülheim eintreffen – wöchentlich maximal 40. Von Oktober 2015 bis Februar 2016 waren es wöchentlich noch 100. Auch weiterhin werden nach Einschätzung der Verwaltung weniger Schutzsuchende kommen als angenommen. Man gehe von 850 bis Ende 2016 aus, hatte mal mit doppelt so vielen gerechnet. Daher müssen auch nicht mehr alle geplanten Unterkünfte errichtet werden. In Betrieb gehen nur die Standorte Blötter Weg (162 Plätze, ab Ende September), Klöttschen (245 Plätze, ab Mitte September) und Oberheidstraße (252 Plätze, schon in Betrieb).