Der Mülheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Arno Klare spricht sich klar aus für die Ministerentscheidung zur Fusion der Supermarktketten Kaiser's-Tengelmann und Edeka aus: Besagter Entscheid nämlich habe gemäß § 42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einen eindeutigen Zweck: „Es soll Politik möglich sein, sich zum Wohle von Gesamtwirtschaft und Gesellschaft über einzelne kartellrechtliche Bedenken hinwegzusetzen. Eine Bedingung hierfür kann laut Gesetz ein überragendes Interesse der Allgemeinheit sein“, so der Politiker. Der Erhalt von 16 000 Arbeitsplätzen und entsprechenden Arbeitnehmerrechten sei keine Kleinigkeit – „und für mich ein guter Grund im Allgemeininteresse eine Ministerentscheidung herbeizuführen“.
Der Chef von Kaiser’s-Tengelmann, Karl-Erivan Haub, habe seine Entscheidung zum Verkauf „als Marktakteur“ getroffen. „Wenn nun die Kartellbehörde diesen Zusammenschluss verbietet und Tengelmann/Edeka um eine Ministererlaubnis bitten, kann im Ministerium auch nur über diese Option verhandelt werden“, so Klare. „Wenn das OLG Düsseldorf vom Minister quasi eine öffentliche Verhandlungsrunde mit allen unterlegenen Marktakteuren zur Voraussetzung einer solchen Entscheidung macht, widerspricht dies meines Erachtens nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft.“ Das Fehlen einer solchen Runde zudem als Grund für eine Befangenheit des Wirtschaftsministers heranzuziehen, klinge in seinen Ohren grotesk, so Klare.
„Sigmar Gabriel hat als Wirtschaftsminister politisch entschieden und einen Ministerentscheid unter Auflagen zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten gewährt. Das ist seine Aufgabe und sein Recht als Wirtschaftsminister, aber auch seine Verpflichtung als Sozialdemokrat. Es ist nicht Aufgabe des OLG, dies zu bewerten, sondern Recht zu sprechen. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht entsprechend deutlich reagieren wird“, so Arno Klare.