Auf NRW-Flohmärkten dürfen – trotz massiver Gegenwehr – Neuwaren verkauft werden. Nach drei Jahren der Diskussion hatten SPD und Grüne das „Marktgesetz“ im Sommer 2015 überraschend zu den Akten gelegt. Der Protest gegen diese Entscheidung ebbte in Mülheim vor einem Jahr nicht ab. So hatte sich die MBI dazu zu Wort gemeldet, deren Fraktionssprecher Lothar Reinhard an das „breite Bündnis aus Vertretern des Einzelhandels, der Kirchen, der Gewerkschaft Verdi, der IHK und des Bundesverbandes der Schausteller und Marktkaufleute“ erinnerte, das mobil gemacht hatte gegen die vielen Trödelmärkte in der Stadt. Deren Wildwuchs schade der Wirtschaft vor Ort erheblich. Auch Paul Heidrich (CDU) nahm Stellung zu dem gescheiterten Gesetzesvorhaben. Heidrich wies die Behauptung der Grünen zurück, ihre Landtagsfraktion sei nicht an dem Scheitern eines neuen Marktgesetzes beteiligt. Genau dies hatte zuvor der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im Rat, Axel Hercher, behauptet. Heidrich bezog sich in seiner Kritik auf die Aussage Herchers, es hätte verfassungsrechtliche Gründe gegeben, weswegen die Rot-Grüne Landesregierung keinen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt hätte. Ein auf Trödelmärkte eingeschränktes Verbot des Verkaufs von Neuwaren sei vor diesem rechtlichen Hintergrund nicht durchsetzbar gewesen. Heidrich verwies seinerseits auf Aussagen von Ministerpräsidentin Kraft und Wirtschaftsminister Duin gegenüber dem Bündnis, nach denen die SPD-Fraktion ein neues Flohmarktgesetz ebenfalls als dringend notwendig erachte, um so einen besseren Sonn- und Feiertagsschutz gewährleisten zu können. Auch im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung sei ein neues Marktgesetz nötig, so Heidrich. Denn für Einzelhändler gab es nur die Möglichkeit, an vier verkaufsoffenen Sonntagen zu öffnen. Den Händlern auf Trödelmärkten standen dagegen 50 Sonntage zur Verfügung. Weiterhin kritisierte Heidrich das Verhalten der Landtagsabgeordneten von SPD und Grünen in dieser Frage. Sie trügen die Schuld daran, dass in der Legislaturperiode kein neues Gesetz zu Stande gekommen sei.
NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) hat in diesem Jahr den alten Koalitionsstreit um ein Verbot des Neuwarenverkaufs auf Trödelmärkten neu angefacht. Bei einem Empfang des Einzelhandelsverbandes Ruhr im Februar in Essen machte Duin eine entsprechende Regelung sogar erstmals zur Bedingung für die künftige rot-grüne Zusammenarbeit: „Wer ab 2017 mit der SPD regieren will, muss ein solches Marktgesetz verabschieden“, sagte er vor den Kaufleuten. Bereits 2013 hatte der Wirtschaftsminister ein eigenes Marktgesetz angekündigt, um den Neuwarenverkauf auf den rund 3500 Trödelmärkten zu verbieten. Die Grünen hingegen hatten das Marktgesetz von Beginn an unverhältnismäßig genannt und Ablehnung signalisiert. Für seine Ankündigung erhielt Duin in diesem Frühjahr Rückendeckung aus den Handelsverbänden. Dort geht man nach wie vor davon aus, dass auf den Trödelmärkten inzwischen über Palettenverkäufe und B-Ware rund 60 Prozent Neuwaren veräußert werden.