Mülheim. . Neuer Bebauungsplan regelt: Lastwagen fahren ab Ende 2018 über die neue Thyssenbrücke direkt in das Mülheim-Styrumer Verteilzentrum. Ruhe in Wohnstraßen

„Eine neue Zufahrt zum Warenverteilzentrum von Aldi-Süd und weitere Flächen für die Zentrale des ortsansässigen Discounters soll ein neuer Bebauungsplan „Styrumer Schlossweg/Oberhausener Straße – P 14“ ermöglichen. Das 22 Seiten starke Papier passierte in den vergangenen Tagen die Bezirksvertretungen 1 und 2 sowie den Planungsausschuss. Nach den Sommerferien werden Plan und Beschreibung für Bürgeranregungen öffentlich ausgelegt.

„Wir möchten Gewerbeflächen festschreiben und damit gleichzeitig Betriebe und Arbeitsplätze sichern sowie Expansionsmöglichkeiten bieten.“ Felix Blasch Abteilungsleiter Verantwortliche Bauleitplanung im Technischen Rathaus, erläutert, dass die betreffende Fläche schon immer für Gewerbezwecke ausgewiesen war. „Aber jetzt müssen wir zur besseren und geordneten Erschließung einige Änderungen vornehmen.“

Erkennbar in der Planskizze ist bereits eine neue Brücke mit Rampe in das Gewerbegebiet. Sie wird fast genau gegenüber der neuen Thyssenbrücke ansetzen. „Wir bekommen dort einen neuen Knotenpunkt, wo wir mehr Lastwagenverkehr abwickeln, der dann nicht mehr über Moritz- und Burgstraße zu fahren braucht“, ergänzt Felix Blasch. Das bringe nach 2018 eine Entlastung der Wohnstraßen.

Zweite Änderung: Der bestehende Radweg zwischen Hauskamp-straße und Blauer Brücke über die Ruhr – ehemalige Eisenbahnstrecke – wird an den Rand des neuen Gewerbereichs verlegt. „Wer dann über die Ruhrbrücke Richtung Styrum fährt, kann über die Holzrampe nach links zum Schloss abbiegen oder nach rechts über den neuen Weg zur Hauskampstraße rollen“, beschreibt Blasch. Mit Sträuchern und Zaun wird dieser Weg vom Privatgelände abgeschirmt.

Auch der dort geltende Regionale Flächennutzungsplan sieht dort Gewerbeflächen mit Grünbereichen vor, so dass die Stadtplaner keine Änderung zu beantragen brauchen. Alle vorgeschriebenen Umweltbelange werden ebenso berücksichtigt, erfuhren die Ortspolitiker auf den Sitzungen. Zur Beurteilung der Bodensituation (Altlasten) wurden im Plangebiet umfangreiche Untersuchungen angestellt. Die Ergebnisse haben das Ziel, den Boden später bei einer gewerblichen Nutzung korrekt zu sanieren. Weil das Gelände unmittelbar an der Trinkwassergewinnungsanlage der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (Wasserschutzzone III.) liegt, müssen Schutzvorkehrungen getroffen werden.

Das Areal umfasst rund 70 000 Quadratmeter. Im neuen Bebauungsplanbereich verlieren alle alten Regelungen ihre Gültigkeit.

Dreieckiges Gewerbegebiet

Annähernd dreieckig ist der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans. Die Fläche wird begrenzt im Westen vom überregional bedeutsamen Fuß- und Radweg entlang des Styrumer Damms, der bereits aus Müga-Zeiten stammt.

Im Nordosten bildet die Hauskampstraße, einschließlich Anschluss an die neue Thyssenbrücke, die Plangrenze. Im Südosten liegt das Thyssen-Krupp-Gelände mit den verbleibenden Werkshallen der Friedrich-Wilhelms-Hütte.