Speldorf. .

Ein Bebauungsplan soll den Villencharakter auf der Prinzenhöhe bald festschreiben. Großklotzige Bebauung mit großen Mehrfamilienhäusern wird zwischen Duisburger und Hochfelder Straße ausgeschlossen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung 3 stimmten diesen Vorgaben des Stadtplanungsamtes jetzt zu.

Bereits vor mehreren Jahren wollten Bauträger auf einem der großzügigen Grundstücke neben einer bestehenden Villa Häuser mit mehreren Eigentumswohnungen errichten und „die Fläche optimal vermarkten“, wie es unter Maklern heißt. „Das schadet dem Charakter der Siedlung“, waren sich damals die Ratsmitglieder einig und beschlossen eine Veränderungssperre.

Das bedeutete gleichzeitig: Die Mitarbeiter des Planungsamtes mussten einen Bebauungsplan für die Prinzenhöhe erarbeiten, der klare Grenzen festlegt, was, wie und wo dort in Zukunft neu gebaut werden kann. „Zwei Häuser auf der Prinzenhöhe sind in die Denkmalliste eingetragen. Das bedeutet aber nicht, dass in der Nachbarschaft nicht angepasst gebaut werden darf“, erläutert Felix Blasch, stellvertretender Leiter des Planungsamtes die Ziele.

„Freistehende Häuser mit großzügigen Grundstücken möchten wir in der Siedlung erhalten. Die Prinzenhöhe ist der High-End-Bereich, was das Wohnen in der Stadt betrifft“, sagt Blasch. Der Stadtplaner beschreibt, was auf der Speldorfer Höhe seit dem Bau der ersten Gebäude dort vor rund 100 Jahren gilt: Sie ist Mülheims Top-Adresse. Das wird sich unter den Festsetzungen des Bebauungsplans „Prinzenhöhe M 24“ nicht ändern. Kleinteilige Bebauung oder Blöcke mit zig Eigentumswohnungen bleiben im gewachsenen Viertel tabu.

Auslöser für die neuen Baugrenzen war der Verkauf einer repräsentativen Villa mit großem Grundstück. Die neuen Eigentümer wollten Teile der parkähnlichen Flächen bebauen. Stadt – und auch Nachbarn – sträubten sich, dass das Areal in kleine Parzellen zur Bebauung aufgeteilt wird und dies für weitere Verkaufsfälle eine Kettenreaktion auslösen könnte.

„Schnöde Reihenhäuser im schicken Villenviertel“ wollte niemand haben. Der Bebauungsplan billigt jetzt zwar Neubauten, „aber mit höchstens zwei Wohneinheiten“, erklärte Felix Blasch in der Bezirksvertretung 3. „Flachdächer sind ebenfalls ausgeschlossen. Satteldächer und Gauben müssen sich an den bestehenden Dachformen der Nachbarhäuser orientieren. Die Veränderungssperre für die Prinzenhöhe gilt weiter, damit die Stadt etwaige Ansprüche abwehren kann. Der Bebauungsplan schafft anschließend Rechtssicherheit, in Abstimmung mit den Denkmalpflegern. Die Ortspolitiker aller Fraktionen unterstützten das Bekenntnis zum Bestandsschutz einstimmig. Die Mitglieder des Planungsausschusses werden am 29. April wahrscheinlich der Empfehlung aus dem Bezirk folgen.